PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anmeldung -> Verifizierung



Gesperrt
05.02.2007, 23:37
Hallo!

Ich sehe diese Geschichte mit gespaltener Meinung, aber meine subjektive Einschätzung dazu soll jetzt nicht Inhalt dieses Topics sein. Ich würde nur gerne fragen - wie läuft diese Verifizierung denn ab? Ich meine, wenn sich nun irgendwer neues hier anmeldet, wie soll der denn seine "Unschuld" beweisen. Und müsste ich zum Beispiel für meinen Teammember "bürgen"?

LG
M1lan

fozzie
05.02.2007, 23:40
Abwarten...

Zu dem Thema kommt noch etwas! später.

-fozzie

cheque
06.02.2007, 06:21
Moin Patrick
Mein kleines Statement zu deinem Post an anderer Stelle.

1. Endlich setzt ihr einen Riegel davor, dass Gäste so ohne weiteres schreiben können. Für User , die Probs haben zwar dumm, aber nicht zu ändern.

2. Da ihr die IP des Störenfriedes lesen könnt, war die Entscheidung, ihm beim Provider zu melden richtig und gut. Keiner braucht zu glauben, dass er im Internet tun kann was er will.

3. Solchen Leuten gehört ein Schuss vor dem Bug. Wenn die Beleidigungen so extrem waren, dann gehört es zur Anzeige gebracht.

Ich fakel bei uns auch nicht lange . Schlimm nur, wenn Eltern erfahren, wie drollig sich ihr Nachwuchs im Internet so verhält.

Mfg
cheque

FragGrenade
06.02.2007, 06:41
Original von cheque
Moin Patrick
Mein kleines Statement zu deinem Post an anderer Stelle.

1. Endlich setzt ihr einen Riegel davor, dass Gäste so ohne weiteres schreiben können. Für User , die Probs haben zwar dumm, aber nicht zu ändern.

2. Da ihr die IP des Störenfriedes lesen könnt, war die Entscheidung, ihm beim Provider zu melden richtig und gut. Keiner braucht zu glauben, dass er im Internet tun kann was er will.

3. Solchen Leuten gehört ein Schuss vor dem Bug. Wenn die Beleidigungen so extrem waren, dann gehört es zur Anzeige gebracht.

Ich fakel bei uns auch nicht lange . Schlimm nur, wenn Eltern erfahren, wie drollig sich ihr Nachwuchs im Internet so verhält.

Mfg
cheque
Auch ein kleines Statement von der technischen Seite:

1. Mittlerweile geht es nicht mehr ohne. Schon alleine um Ruhe vor Spammern zu haben. Wobei selbst deren Bots schon so intelligent sind, daß sie sich bei gängigen Forensystemen selbständig anmelden und ihren Payload absetzen können.

2. Dem ISP wird das in aller Regel wurscht sein. Ohne laufendes Ermittlungsverfahren rückt kein ISP ladungsfähige Adressen seiner Kunden raus, und wenn dann auch nur an die Staatsanwaltschaft

3. <18 Jahre -> Freischein. Das schlimmste was den Kindern passieren kann ist, daß ihnen ihre Eltern den Popo versohlen. Und in der Altersklasse nutzt das wahrscheinlich schon nichts mehr. ;-)

cheque
06.02.2007, 06:58
Der Provider braucht die Ips gar nicht raus zu rücken. In den meisten Fällen sperrt der Provider die Einwahl.Arbeite selber bei einem ISP und weiß, dass gesperrt werden kann.
Auch Jugendliche ab 14 können belangt werden. so abwägig ist das nicht.

FragGrenade
06.02.2007, 08:36
Belangt werden, ja. Aber: Eine Beleidigung ist keine Straftat. Und selbst bei Straftaten kommen Jugendliche recht glimpflich davon, dürfen Sozialstunden ableisten und kommen nur in extremsten Fällen in pädagogisch wertvollen Jugendknast. Kann mir nicht vorstellen, daß Beleidigungen genauso "hart" geahndet werden.

P.S. Arbeite auch bei einem ISP :)

cheque
06.02.2007, 09:14
Sozialstunden täten einigen Leuten mal richtig gut*fg*
Ich arbeite bei einem ISP in Essen. Wer mag das wohl sein*gg*

fozzie
06.02.2007, 12:58
Original von FragGrenade
Belangt werden, ja. Aber: Eine Beleidigung ist keine Straftat. Und selbst bei Straftaten kommen Jugendliche recht glimpflich davon, dürfen Sozialstunden ableisten und kommen nur in extremsten Fällen in pädagogisch wertvollen Jugendknast. Kann mir nicht vorstellen, daß Beleidigungen genauso "hart" geahndet werden.

P.S. Arbeite auch bei einem ISP :)

Nur mal als Info:


§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

-fozzie

Flash
06.02.2007, 17:33
Ich glaube, er meinte mit "keine Straftat" eher "kein Verbrechen". Deswegen kriegen die Kinder nur eine geringe Strafe. Beleidigung ist ein Vergehen, da die Straftat nicht mit einer Mindeststrafe von 12 Monaten bewehrt ist.

Ich hoffe, ich konnte etwas zur allgemeinen Aufklärung beitragen.

Gruß
- Flash