Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Update der Forenregeln
Mit sofortiger Wirkung wurden die Forenregeln überarbeitet.
Die Änderungen an den Regeln wurden wie folgt vorgenommen:
Neu hinzugefügt:
3 h) Ankündigungen/Werbung zu OP's in Deutschland
OP's und Spiele, welche in Deutschland stattfinden und das Spielen mit Waffen unter 0,5 Joule erlauben dürfen von nun an nicht mehr im Forum beworben werden! Grund hierfür ist die unklare Gesetzeslage. Laut §42a ist das Führen von Anscheinswaffen AUSSCHLIESSLICH auf dem EIGENEM befriedetem Besitztum möglich. Da dies in aller Regel bei offenen Spielen nicht möglich ist, hat sich die Administration dazu entschlossen die Benutzer des SAB vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch eine Teilnahme an solchen Spielen zu schützen.
Für eine kurze Übergangszeit werden Verstösse gegen diese Regel als minderschwer und somit mit einer mündlichen Verwarnung geahndet.
Anschliessend wird wie bei jedem Regelverstoss, direkt zur Roten Karte gegriffen!
Gruss,
euer SAB Admin-Team
Klingt vernünftig.
Gilt das jetzt nur für das BEWERBEN von solchen OP´s? Oder wird das längerfristig auch auf Bilder, Berichte, etc von solchen Veranstaltungen rauslaufen? Denn wenn Bilder gepostet werden, zum Beispiel von DS, dann sind dort auch viele Jugendliche mit 0.5ern zu sehen. Wäre ja, auch wenns ne Grauzone ist, ein Bild von naja, Straftat nicht unbedingt, aber von einer nicht legalen Situation.
-Fergus
@Fergus:
Wäre ein "Vergehen" ;)
Finde ich eine sehr gute Sache, da niemand aus Unwissenheit bestraft werden möchte.
Trotzdem finde ich es für Minderjährige schade, denn die finden über diese Plattform keine Treffen mehr.
Eine Alternative wäre eine Art "Formular". Darunter stelle ich mir ein Absatz vor, der z.B. aus dem Regelwerk kopiert werden muss, wenn man etwas zu solchen Veranstaltungen schreibt.
Darin muss klar auf die Grauzone hingewiesen werden und ein Verweis zu einem Gesetzestext gegeben sein.
Dies müsste halt komplet kopiert werden.
Damit würde man nicht sperren sondern informieren, denn Minderjährige die hier nicht fündig werden,gehen in andere Foren, bei denen eine solche (sinnvolle) Regel nicht besteht. Diese könnte man hier behalten und "aufklären".
Obs durchsetzbar wäre kann ich nicht einschätzen.
Gelöscht....wollte doch nichts mehr dazu sagen...
Jormugand
16.10.2009, 22:03
Wieso nur für unter 0.5?Ist der zitierte Teil aus dem Jugendschutzgesetz oder wie?Ich hab auch gelesen,dass es bei über 0.5 unklar ist.
The Wanderer
17.10.2009, 01:43
Der Text ist aus dem WaffG........
blackmole
17.10.2009, 14:00
hi, ich finde es super dass ihr die SAB-Nutzer vor möglichen rechtlichen Konsequenzen schützen wollt.
Dennoch verstehe ich eure Argumentation nicht.
Hier ein paar Punkte die ich merkwürdig finde (korrigiert mich, wenn ich falsch liege):
- in §42a WaffG wird überhaupt nichts von befriedetem Besitztum geschrieben
- genauer genommen wird "befriedetes Besitztum" im ganzen WaffG nicht erwähnt, es könnte also höchstens in irgendwelchen Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer stehen (ansonsten findet man den Begriff in deutschen Gesetzen übrigens nur im Bezug auf §123 (und §124) StGB "Hausfriedensbruch" - aber das ist ja hier nicht anwendbar)
- zurück zum §42a WaffG: Dort ist das Führen von Anscheinswaffen (was das genau ist wird an anderer Stelle definiert, aber fast alle Softair fallen darunter) generell verboten. Da steht nix von über oder unter 0,5 Joule - wäre auch ein bisschen sinnlos wenn man ein Spielzeug (0,5er laut Definition WaffG) nicht nehmen darf, aber eine freie Waffe (über 0,5) schon.
- aus welchem Gesetzestext entstammt denn "EIGENES befriedetes Besitztum", eine solche Formulierung hab ich noch nirgendwo gefunden.
Gut, es gibt noch mehr Punkte, aber die lasse ich erstmal weg, denn es kann ja durchaus sein dass ich die richtigen Gesetzestexte einfach nicht gefunden habe und deswegen eure Argumentation nicht verstehe.
Also, würde mich freuen wenn ihr mir da mal genaueres darüber schreiben könntet.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
@blackmole: Dass du Gesetze nicht verstehst und nicht komplett durchgehst ist schade, aber ich drösel hier nicht nochmal alles nur für dich auf. Wie wäre, wenn du nächstes mal einfach mal die Forensuche bemühst, bevor du unhaltbare und abenteuerliche Storys bastelst?
-fozzie
HNX-Sniper
17.10.2009, 15:57
Hab aufgrund einer Frage in einem anderen Forum das WaffG auch mal durchforstet und auch Ich habe nichts von eigenem befriedetem Besitztum gelesen, Aufklärung mit Link zu diesem Passus wäre sehr interessant, aufgrund meiner Bemühungen halte Ich das nämlich mittlerweile für Mythos der durch Fehler in der Berichterstattung der Medien verbreitet wurde und in Softairforen gern weiter verbreitet wird... :dope:
Edit: Da hat einer dazwischen gepostet...
Edit2: Nehms zurück, natürlich stehts drin... Hab quasi alles durchforstet, aber die Definition des Führens natürlich nicht...
Genau HNX, und bei Ü0,5ern greift das WaffG und somit §12, welcher das Spielen mit diesen ermöglicht!
Achtung!
Führen stellt andere Anforderungen an die Befriedung, als ein Schießen.
Ist in diesem Fall aber Irrelevant...
@HNX/Blackmole: §42a verbietet das Führen. Das WaffG definiert Führen als das schussbereite tragen (nicht tranportieren) einer Waffe ausserhalb des eigenen befriedeten besitzes, Wohnung und/ oder Geschäftsräumen.
Sry für OT, aber vll. wird's damit einigen klarer, warum sie einiges nicht im Gesetz finden.
Alle, die irgendwelche Definitionen oder sonstige Erklärungen zu irgendwelchen Paragraphen suchen, können den Gesetzestext in 95% der Fälle weglegen. Deutsche Gesetze sind bewusst weitläufig und offen formuliert, damit sie eine vielzahl von Sachverhalten erfassen können.
Interpretationen von Gesetzesnormen finden sich in der jeweiligen Kommentarliteratur zu einem Gesetz. Wenn jmd. das Glück hat und in einer Universitätsstadt mit einer juristischen Fakultät wohnt, würde deren Bibliothek mal besuchen und nach den Kommentaren suchen und ein wenig darin lesen. Danach ist man in jedem Fall schlauer.
Alle anderen ohne Uni sollten ihr Glück mal in der lokalen Bücherei versuchen, vll. findet sich da ja was.
blackmole
18.10.2009, 17:51
@fozzie: ich schreib das doch nicht weil ich zu dumm bin zu suchen (und ich finde es schade sofort derart degradiert zu werden), sondern weil ich vielleicht wirklich die Frage gerne beantwortet haben würde.
Also, §12 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 (WaffG):
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; Und jetzt verstehe ich eben nicht, warum dieser Unterabschnitt eurer/deiner Meinung nach keine Geltung besitzen soll.
Danke schon mal für eure Hilfe,
vg
Du hast offensichtlich nicht auf das geachtet, was ich schrieb. Denn, wenn du dies getan hättest, hättest du die Forensuche bemüht und mehrere Threads gefunden, in denen sehr gut erklärt wird, warum §12 WaffG nicht auf die 0,5er zutreffen.
Aber damit du nicht gleich in Tränen ausbrichst: 0,5er sind mit Ausnahme des §42a WaffG vom Waffengesetz ausgenommen. Somit kann eben §12 NICHT zur Geltung kommen.
-fozzie
blackmole
18.10.2009, 19:25
Aber damit du nicht gleich in Tränen ausbrichst:
Du bist Admin und insultierst deine User? Normalerweise ist das eigentlich andersrum (wenn überhaupt), aber gut, ich füge mich gerne der Forumskultur.
zurück zum Thema: ich habe natürlich die Suche verwendet (jetzt hast du mir schon zum zweiten Mal das Gegenteil unterstellt), bin aber eben zu keinem Ergebnis gekommen. Wenn man in der Suche §12 eingibt, kommt gar nichts - vermutlich weil das Suchwort zu kurz ist. Gibt man "§12 WaffG" kommt alles mögliche, aber nicht das was ich suche. Und zu guter Letzt habe ich noch mal das Forum "Rechtliches zu <0,5 Joule" durchforstet und habe ebenfalls nichts gefunden.
Anscheinend bin ich einfach zu dumm den Beitrag zu finden.
Ich würde dich, oder einen anderen User daher freundlich bitten mir mal den entsprechenden Link zu schicken.
Danke schon mal und viele Grüße
Erstens: Versuchst du weiter mir ans Bein zu pinkeln, ist dein Aufenthalt im SAB schnell beendet!
Und ich unterstelle nicht! Ich stelle fest!
http://www.softairboard.eu/showthread.php?t=7904
http://www.softairboard.eu/showthread.php?t=11166
http://www.softairboard.eu/showthread.php?t=10410
http://www.softairboard.eu/showthread.php?t=7624
Und du konntest nichts finden? Oder wolltest du nicht, um hier rumstänkern zu können? Vielleicht einfach mal lesen und denken anfangen - Soll schon häufig geholfen haben!
-fozzie
Mann o Mann....
Es wurde ja nun wirklich schon oft genug durchgekaut, dass 0,5er keine Waffen sondern Anscheinswaffen sind und Über-0,5er eben genau umgekehrt.
Folglich werden sie im Gesetz auch anders behandelt. Ich habe diese Info auch ohne Suchfunktion schon viel zu oft gelesen.
Diese Trennung ist an sich völlig meschugge, da es mMn keinen Unterschied macht ob ich mit meinen Freunden auf meinem Grundstück mit 0,5ern oder Über-0,5ern spiele. Beide Arten sehen gleich aus (jedenfalls aus ein paar Metern Entfernung) und können somit die gleiche potentielle Gefährdung darstellen.
Tatsächlich sind die höherpreisigen Ü-0,5er sogar noch detailgetreuer.
Wenn es nun verboten ist eine AS-Veranstaltung mit 0,5ern durchzuführen und ich somit gezwungen bin ALLEINE in meinem Zimmer auf Coladosen zu schiessen, welchen Sinn macht dann noch die Existenz von 0,5ern?
AS ist ja nunmal ein Team-Spiel/-Sport. Das Gesetz verbietet in diesem Falle die Ausübung desselben. Und das kann ja nun nicht sein.
Am Rande möchte ich noch bemerken das es mir auch aufgefallen ist (und ich bin ziemlichh neu hier), dass die Admins/Moderatoren des Häufigeren einen ziemlich unfreundlichne Ton den Usern gegenüber anschlagen. In jedem Forum gibt es wiederholt dieselben Fragen, aber es gibt auch immer wieder nette Menschen die wiederholt antworten, so dass es nicht nötig ist permanent neue User anzumotzen. Ich selbst wurde direkt nach meinem ersten Post blöde von der Seite angemacht. Ich persönlich finde das nicht sehr gastfreundlich, aber ich möchte ja auch nicht auf eurem Schoß sitzen und Händchen halten. :pp::-D
FipZide
FipZide, da ist ganz einfach: Dies ist kein Kindergarten und ich bin auch kein Sozialarbeiter! Ich trage Leuten, die zu Faul sind die Regeln zu beachten oder die Suchfunktion zu nutzen oder schlicht nicht lesen und denken wollen, nicht den Kram hinterher!
Hier will jeder Alt genug sein, um mit Waffen zu hantieren - Dann verlange ich im Umkehrschluss auch eine gewisse geistige Reife, Disziplin und vor allem auch Engagement. Wer glaubt er bräuchte das nicht, hat einerseits nichts an einer Waffe verloren und andererseits auch nicht das Recht, wohlwollende Antworten erwarten zu dürfen. Genau wie beim Thema Rechtschreibung: Jeder macht mal Fehler, aber in letzter Zeit tauchen wieder die verstärkt auf, welche schlicht zu Faul sein, korrekt zu schreiben. Das ist schlicht Respektlos gegenüber ALLEN anderen Nutzern und wird von unserer Seite aus nicht toleriert! Wenn es schon von Seiten der Eltern nicht möglich ist einen Grundstein des guten Benehmens zu legen, dann werden wir dies halt im Zweifel mit Vorschlaghammer tun! Und ganz ehrlich: Wer dabei aus dem Board fliegt, ist mir ziemlich egal! Es gibt haufenweise aktive Benutzer, die genauso Sauer über solche Leute sind wie ich und diese wünschen sich genauso, dass es hier gesittet zu geht! Mal abgesehen davon, dass wir im Board einige sehr gute und nette Leute bereits wegen solcher Kinder verloren haben. - Lieber habe ich einen von Denen hier, als 1000 dieser Kinder!
-fozzie
Ja, fozzie, ich kann das ja auch völlig verstehen, dass ein gewisses Maß an Reife Minimum ist. Bin ich auch für!
Und von mir aus könnt Ihr auch verwarnen und aus dem Board schmeissen so viel Ihr wollt.
Ich wundere mich nur manchmal nur über den Ton der angeschlagen wird und bin selbst der Meinung, dass man doch einfach erstmal dreimal durchatmen sollte bevor man antwortet.
Ich bin selbst Mod in einem Forum und weiß wovon ich rede.
Es sei auch noch gesagt, dass ich Euch hier weder vorschreiben möchte wie Ihr das Forum leitet, noch will ich Euch blöde anmachen. Mir geht darum kurz anzumerken dass es noch mehr Leute gibt, die sich über den Ton wundern.
Die Regeln machen alle Sinn und jeder sollte sich daran halten. Die Art und Weise wie auf einen Regelverstoß oder eine "dumme" Frage reagiert wird, wäre bei mir anders.
Nix für ungut.
FipZide
teamsuche
21.10.2009, 21:02
Das heisst jetzt das mann unter 18 keine Möglichkeit mehr hat i-wie an diesem Sport teilzunehmen ?!?
Und dann beschweren sich wieda alle wenn mann mit ner Softair irgendwo im Wald rumläuft.
Glaubt ihr kann ein Minderjähriger ein eigenes umzäuntes Gelände organisieren ?
Ich finde das für eine Frechheit
Wenn OPs genehmigt sind solls doch keine Probleme geben
Und dieser Sport soll dan auch noch als Sportart angesehen werden.X-(
Leute, ist es so schwer, die Regelung zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen?
Wem es nicht passt, soll aus dem Forum gehen.
Das heisst jetzt das mann unter 18 keine Möglichkeit mehr hat i-wie an diesem Sport teilzunehmen ?!?Jap, ausser auf deinem Grundstück. In DE ist das kein Sport.
Und dann beschweren sich wieda alle wenn mann mit ner Softair irgendwo im Wald rumläuft.Jap, denn das ist illegal und schadet der Community an sich. Auch den >0.5 Joulern.
Glaubt ihr kann ein Minderjähriger ein eigenes umzäuntes Gelände organisieren ?
Ich finde das für eine Frechheit Ist doch egal ob er das kann. Illegal bzw. Grauzone ist es trotzdem, solange es nicht sein eigenes ist. Und wenn dann noch andere unter 18 Jährige dabei sind sowieso.
Wenn OPs genehmigt sind solls doch keine Probleme geben
Und dieser Sport soll dan auch noch als Sportart angesehen werden.X-(Wenn OP´s von der Stadt, dem Dorf, dem Grundstücksbesitzer oder von deiner Omma genehmigt wurden, heißt das immernoch nicht dass es legal ist. Also wird es trotzdem Probleme geben.
Wie schon gesagt, in DE kein Sport, von daher wird es offiziel auch nicht als Sportart angesehen.
Aber die ganzen Themen aus deinem Post, wurden alle schon mindestens 27,4 mal durchgekaut.
Es ist einfach so, die Rechtslage in DE ist leicht fragwürdig, aber man muss sich dran halten. Ende.
-Fergus
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