Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ASG im Eigenbau
=SoA=Wolf
28.06.2007, 22:12
Mal eine rein theoretische Frage:
Nehmen wir mal an, ich bastele mir aus einen Stück Holz, den Schaft einer X-Beliebigen Waffe nach. Nun baue ich aus einer <0,5er ASG die GB aus und will sie in den Holzschaft einbauen. Ist das Legal oder nicht? In welchem Paragraphen kann ich das nachlesen?
P.S.: Ich habe das nicht vor, es ist eine rein hypothetische Frage.
InterXion
28.06.2007, 22:15
Ich habs mal ins richtige Forum verschoben
Nach meinem Rechtsempfinden, unter der Annahme, dass der Feststellungsbescheid gültig ist, darfst du das.
Dabei im Idealfall das Originalhopup und Lauf verwenden um sicherzustellen, dass die Geschossenergie gleich bleibt.
=SoA=Wolf
28.06.2007, 22:22
Was sagt denn Foreneigene Rechtsexperte zu der Sache?
NuMetalFreak
28.06.2007, 22:56
Wäre das auch Legal, das in so ner Soundgun zu machen (ja, sage ich bewusst da ich nen MG60 Soundgunverschnitt kenne der 1:1 ist, oder zumindenst so aussieht).?
InterXion
28.06.2007, 23:00
Original von NuMetalFreak
Wäre das auch Legal, das in so ner Soundgun zu machen (ja, sage ich bewusst da ich nen MG60 Soundgunverschnitt kenne der 1:1 ist, oder zumindenst so aussieht).?
Original von InterXion
Nach meinem Rechtsempfinden, unter der Annahme, dass der Feststellungsbescheid gültig ist, darfst du das.
Dabei im Idealfall das Originalhopup und Lauf verwenden um sicherzustellen, dass die Geschossenergie gleich bleibt.
Der Feststellungsbescheid schliesst ja alle Federdruckwaffen <0,5J vom WaffG. aus (vereinfacht gesagt).
(AEGs sind auch Federdruckwaffen)
Daher ist es, unter der Annahme, dass der Feststellungsbescheid gültig ist, legal. Und in dieser Situation befinden wir uns.
Wir können im Moment davon ausgehen, dass der Feststellungsbescheid gültig ist.
=SoA=Wolf
29.06.2007, 00:08
Huch? Habe ich was verpasst? Seit wann ist denn der Bescheid gültig? Ich dachte der ist nur ein Hinweis vom BKA, dass an dieser Stelle im deutschen Gesetz ein Widerspruch zum EU-Recht besteht.
Naja...egal, danke für die schnelle Antwort.
KoKsNaSe
29.06.2007, 00:22
Original von =SoA=Wolf
Huch? Habe ich was verpasst? Seit wann ist denn der Bescheid gültig? Ich dachte der ist nur ein Hinweis vom BKA, dass an dieser Stelle im deutschen Gesetz ein Widerspruch zum EU-Recht besteht.
Naja...egal, danke für die schnelle Antwort.
Wenn er nicht gültig wäre, dürften Begadi, SP, usw. ja keine <0,5 an 14-Jährige verkaufen ;-)
-KoKsNaSe
tun sie ja auch nicht mehr....Begadi zumindest...
Original von Chrinik
tun sie ja auch nicht mehr....Begadi zumindest...
Chrinik, legst du es heute drauf an?
Du wurdest Frech wie ein Kleinkind auf Lutscher-Entzug, weil du angeblich den Text gelesen hättest. Aber scheinbar bist du nicht fähig das gelesene zu verarbeiten. Aufgrund möglicher Rechtsunsicherheit verkauft Begadi vorerst die ASG's unter 0,5 Joule ab 18 Jahren.
-fozzie
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