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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : M6 (ab 14)



Suizid
03.07.2007, 16:17
hallo Begadi team

ich hab als die Swiss arms m6 softair noch ab 14 jahren war bei euch die softair gekauft.
wegen eines bestimmten grundes, den ich nciht nennen moechte, der aber auch nchts mit der softair in irgendeiner richtung zu tun hat, hat die polizei bei mir eine zimmerdurchsucheung gehabt.
Sie haben daraufhin die softair mitgenommen. das war allerdings ncoh da wo die softair ab 14 war. durch das neue gesetz, ist die softair jetzt ab 18 jahre. ( ich bin 16 jahre alt.).
bekomme ich die softair wieder zurueck?
sie meinen immer nur, sie wuerden tests machen, umzu sehen wie gefaerhlich die softair ist.
und duerfte die polizei die softair einfach mitnehmen? es ging bei der durchsuchung nicht um meine softair, sondern ummich selber.
( Sie meinten die waere ab 18... leider war ich nicht zu dem zeitpunkt daheim, um mich zu rechtfertigen.

was soll ich eurer mienung nach machen?
ich warte schon seit ca 1monat das ich die wieder bekomme. bekommeichdie ueberhaupt ncoh.
habe ich irgendwas verbotenes gemacht? ich habe die softair legal ab 14 gekauft.

bitte helft mir.



mfg sui

1. Das hat mit Begadi nichts zu tun.
2. Rechtschreibung überarbeiten - aber flott.
-IX

Alek
03.07.2007, 16:26
Es gab kein neues Gesetz....


Nach dem WaffG ind er BRD bist du nicht berechtigt, soetwas zu beseitzen.

Die Polizei war berechtigt, das M6 mitzunehmen.

Ob du es wiederbekommst? Frag nach!

Suizid
03.07.2007, 16:30
aber als ich die softair gekauft habe war sie ab 14 jahre.
ich hab meinen personal ausweis hingeschickt, und die softair bekommen.
die softair war in mienem schrank. und was auf privat besitz ist, da darf ich alles haben auser was einen waffenschein braucht oder?

InterXion
03.07.2007, 16:33
Rechtschreibung! Aber flott!

1. Es gibt kein neues Gesetz
2. Auf Privatbesitz brauchst du auch keinen Waffenschein, wenn eine WBK - aber natürlich nicht für ASGs.

Lies die entsprechenden Threads hier im Forum.

Alek
03.07.2007, 16:34
Der Verkauf ab 14 ist eine freiwillige Maßnahme der Händler aufgrund des BKA-bescheids, der aber nicht rechtlich bindend ist.

Phantom
03.07.2007, 16:42
http://airsoft-initiative.de/rechtsauffassungen_airsoftsport.html

Lies dir das hier einfach mal durch... und ja, du solltest die M6 eigentlich wieder bekommen sobald sie von den Beamten getestet wurde.

nico-h
03.07.2007, 17:04
Ich würd mir keine großen Hoffnungen machen, dass du die schnell wieder bekommst.
Vor ca.7 Monaten war bei einem Training auf einmal Polizei da und hat 3 R5 mitgenommen. Haben sie immer noch net wieder.

Phantom
03.07.2007, 17:21
Von alleine bekommste die meistens ned wieder. MUsst den Beamten halöt a weng Druck machen!

SKULL
03.07.2007, 18:01
Trotzdem nicht...

Oder meinst du die Beamten machen sich freiwillig strafbar, indem sie Ihm eine " illegale Waffe" zurückgeben?
Laut dem WaffG sind Airsoft-Makierier mit einer Mündungsenergie von über 0,08 Joule Schusswaffen! Der BKA Bescheid ist und bleibt rechtswidrig.

mfG

€dit: Hatten bereits selbst Probleme mit den Grünen, habe meine Softair (0,08J) nach 5 Monaten wiederbekommen... Ich hoffe mal , dass fozzie deshalb nichts gemeines sagt. :-D(@ fozzie: Ist jetzt übrigens alles gut ausgegangen. Vielen dank für die Unterstützung)

Chrinik
03.07.2007, 18:43
Es ist meines Wissens nach eine Frist abgelaufen, in der der BKA Bescheid von den Gerichten hätte angefochten werden können.
Somit ist er zwar rechtswiedrig, aber wirksam.
Hier mal ein Link, zu dem Dokument, das dies aussagt:
click (http://www.begadishop.de/sheets/dwj_bericht.pdf)

Wenn ich das alles richtig Verstanden habe zumindest...
Er ist also gültig, hätte aber nie erstellt werden dürfen.
Ich sag ja,Deutschland eben.
Die neuesten Gesetzes Entwürfe machen es bald amtlich, das 0,5 joule ab 14 jahren erlaubt ist.