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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : G3A3 Ohne Geschossenergie Marking



Mirek
21.07.2007, 01:52
Hallo,

ich hatte vor einem dreiviertel Jahr ein TM G3A3 Spring von einem Privatverkäufer gekauft.
Er ist ein Sammler und hatte das Gewehr nur an der Wand hängen und noch nie benutzt.
Jetzt ist mir letztens aber aufgefallen, dass das ganze Geschossenergie Marking fehlt. Also nirgendwo steht das sie unter 0,5 Joule hat.
Außerdem sind die H&K Zeichen nicht ,wie normalerweise , durchgestrichen sondern unversehrt.
Jetzt frage ich mich ob das im Falle einer Polizeikontrolle während eines Skirms zu Problemen führen kann wenn die Geschossenergie dort nicht vermerkt ist?

mfg Mirek

Alek
21.07.2007, 02:08
Die 0.5er unterliegen keinerlei Kennzeichnungspflicht, dass E<0.5J ist eine freiwillige Maßnahme der Importeure.

klimpe
21.07.2007, 03:18
er hat aber auch das "F" auf dem G3.......

Falsche Angabe Sry ^^ Hab da was verwechselt...

CYMA
21.07.2007, 11:06
Hi

Ich denke, wenn die Polizei schon Waffen absammelt mit 0,5er markings und die Polizisten schon mehr als einen Monat dazu brauchen, denke ich, dass es besser wäre es drauf zu machen...

Vl kannst du ja zu einem Waffengeschäft gehn (ich weiß nicht, ob die was machen) und das 0,5J drauf machen lassen.

Es wäre besser wenn du es drauf hättest..obwohl es nur als Spielzeug gilt..

MFG CYMA :army

Maggy
21.07.2007, 12:19
Das muss man beim AFAIK beim Importeur oder Beschussamt machen lassen, nicht beim Händler. Wahrscheinlich hat der Sammler es irgendwie entfernt, weil solche Markings meistens nicht sehr steilisch sind. Am Besten fragst du mal bei GSG oder so nach.

Gesperrt
21.07.2007, 13:34
oO

Jungens..mit dem F ist das eine freie Waffe, und ich würd mich verdammtnochmal davor hüten, damit draußen rumzulaufen..!

Benschi
21.07.2007, 14:13
--> Verschoben in das richtige Forum.

Maggy
21.07.2007, 15:00
Wieso Freie Waffe? klimpe hat doch gesagt dass er da was verwechselt hat.

klimpe
21.07.2007, 20:35
ja aber es geht ja auch darum, das er kein <0.5J. marking auf seiner G3 hat

Flash
21.07.2007, 22:55
Nur weil kein 0,5J Marking drauf ist, heißt es nicht, dass es sich um eine freie Waffe handelt.

Wenn kein F im Fünfeck drauf ist, dann KANN es sich meiner Meinung nach gar nicht um eine freie Waffe handeln (Gegenauffassung siehe unten). Die Unterscheidung findet dann nur noch zwischen unter 0,5J (vom WaffG ausgeschlossen, wenn man dem BKA-Bescheid folgt, ansonsten 0,08J) oder über 0,5J (bzw. 0,08J) statt. Bei letzterem handelt es sich dann um eine normale WBK-Pflichtige Waffe.

Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 1.1 und Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, 1, 1.1 sprichen jeweils von einer Energie unter 7,5 UND einer Kennzeichnung nach Anlage 1 Abb. 1 zur 1. Verordnung zum WaffG. Hieraus schließe ich, dass das F im Fünfeck von konstitutiver Natur für die Einordnung als freie Waffe ist.

Eine Gegenmeinung führt den §12 WaffG an, welcher mit "Ausnahmen von den Erlaubnispflichten" in der offiziellen Ausfertigung des WaffG steht. Von dieser Gegenmeinung wird der §12 IV Nr. 1a WaffG angeführt, welcher eben KEINE Kennzeichnung nennt. Hieraus wird abgeleitet, dass das F im Fünfeck lediglich deklaratorischen Charakter besitze.

Ich halte diese Auffassung für FALSCH, da der §12 IV WaffG lediglich eine Schießerlaubnisbefreiung für das Schießen außerhalb von Schießstätten unter bestimmten Umständen darstellt. Erwerb und/oder Besitz werden von der Norm nicht tangiert!
Zusätzlich bleibt noch zu überlegen, ob nicht im Hinblick auf den konstitutiven Charakter des F im Fünfeck der §12 IV 1a WaffG nicht sogar nach systematischer und teleologischer Auslegung zu erweitern ist auf die Kennzeichnung.
Dies möchte ich aber natürlich nicht in meiner Argumentation anbringen, da man mir sonst (wohl zurecht) einen Zirkelschluss vorwerfen könnte.



Was heißt das jetzt genau für den vorliegenden Fall?
Ganz einfach: Du musst die tatsächliche Schussenergie rausfinden.

- Liegt sie unter 0,08J, dann bist du absolut unstrittig fein raus.

- Liegt sie über 0,5J aber unter 7,5J, dann handelt es sich um eine reguläre Schusswaffe und du musst sie unverzüglich abgeben oder von einer dazu ermächtigten Person mit einem F im Fünfeck markieren lassen.

- Liegt sie über 7,5J, ... naja, den Fall brauch ich wahrscheinlich nicht zu behandeln...

- Liegt sie zwischen 0,08J und 0,5J, dann geht rechtlich die Post ab.
- Wirksamkeit des BKA-Bescheids?
- Hartgeschoss/Weichgeschoss-Problematik
- eventuelle Vertikalwirkung der EU-Richtlinie?
- Weisungsbefugnis BMI -> Staatsanwaltschaft
- Soweit vorhanden: Rechtsfolgen einer Zuwiderhandlung der Staatsanwaltschaft? Nichtigkeit? Anfechtbarkeit? Ansprüche?
- Rechtliche Wirkung von Gerichtsurteilen?

Das sind nur einige wenige Punkte, die unklar und problematisch sind. Was heißt das für dich?

Nun, sollte es zu einem Verfahren kommen, könnte man eventuell wegen einem Verbotsirrtum freigesprochen werden?
Hier müsste man jetzt diskutieren, ob ein Verbotsirrtum nur zu verneinen ist, wenn man keine positive Kenntnis von der Strafbewehrung seines Verhaltens hatte oder ob es reicht, wenn man etwas vom Verbot ahnen konnte. Hier ist die ganz herrschende Meinung, dass ein Verbotsirrtum nur vorliegt, wenn der Täter die Strafandrohung nicht kannte und auch nicht kennen musste.

Ich habe hier jetzt aber darauf hingewiesen, dass es massive Streitpunkte über die derzeitige Gesetzeslage gibt. Eine positive Kenntnis der Strafbarkeit liegt zwar nicht vor, aber eine absolute Unkenntnis ist ebenfalls nicht mehr gegeben. In einem solchen Fall ist es dem Bürger zuzumuten, sich über die Rechtslage zu informieren.

So, jetzt ist aber das Problem, dass sich der Bürger nicht über die tatsächliche Rechtslage informieren kann, da niemand die genaue Rechtslage derzeit kennt. Wie wirkt sich das jetzt auf den Verbotsirrtum aus?* Musste der Täter die Tatbestandsmäßigkeit seines Tuns nicht kennen, wenn er sich keine positive Kenntnis davon holen konnte? Wie sieht es aus, wenn er eine Information von einem Anwalt bekommen hat, dass es OK ist? Was ist, wenn der Anwalt gesagt hat, dass er sich nicht sicher ist? Wie schaut es aus, wenn es Gegenmeinungen zu der vom Anwalt vertretenen (und wiedergegebenen) Ansicht gibt und der Täter diese kannte?

* Ab hier kann ich die Fragen beim besten Willen nicht mehr mit guten Argumenten aus dem Stegreif beantworten. Die für die Beantwortung benötigten Recherchen in der Fachliteratur wären wahrscheinlich auch so umfassend und divergierend, dass man sowas als Seminararbeit oder gar Studienarbeit in Strafrecht ausgeben könnte.




To make a long story short: Wenn das Ding vom WaffG ausgeschlossen ist, dann kannste dir nen Dremel nehmen, einen passenden Gravurkopf einspannen und die 0,5J selber reingravieren.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Sachdienliche Fragen, Wünsche, Anregungen und Kommentare sind jederzeit erwünscht.

Gruß
- Flash

Gesperrt
24.07.2007, 00:28
Hab mich bei meiner Aussage auf Klimpe bezogen...

Was auch deutlich aus der Erwähnung des <F> zu schließen ist?! oO..

klimpe
24.07.2007, 00:47
ich verstehe hier garnix mehr... ^^ Den langen text auch nicht wirklich... irgendwie is das net das, was wir wissen wollten oder sehe ich das falsch *rot werd*

gruß

Hitman
24.07.2007, 10:20
Hi Leuts,

ich habe da auch ein PROBLEM und zwar habe ich meinem Kollege ein CA 36 abgekauft was er von 2 Jahren bei Kotte und Zeller (habe die Rechnung davon) bestellt hat und da habe ich festgestellt das dies kein :F: hat was soll ich machen???

aber sie ist trotzdem S-AEG und wenn ihr wolt kann ich euch die Rechnung zeigen net das ihr denkt ich spiele mit den Waffen aus dem Ausland

SKULL
24.07.2007, 14:27
Als erstes solltest du nocheinmal genau nachschauen. Ist denn ein Importeurstempel vorhanden? Falls wirklich kein :F: vorhanden sein sollte, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als es F-en zu lassen...

MfG.