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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Gesetz ?!



supershooter
07.01.2007, 01:50
Hi Leute !

Ich nehme mir mal das Recht heraus, als Erster einen Thread in diesem Themenbereich zu eröffnen.

Ich habe vor kurzem von einem Gesetz gehört, dass E<0,5-Softairs deutlich einschränkt, z.B. dürfen diese Softairs nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden..... Dieses Thema wurde bereits im alten Forum dikutiert und ich möchte dieses erneut aufgreifen und diskutieren.


Für mich stellt sich die Frage:

Ist dieses Gesetz schon in Kraft getreten?

Wie lautet der genaue Gesetzestext?



mfg

supershooter

PS: Ich halte dieses Gesetz für sehr sinvoll, denn wem am Softairsport etwas liegt, der ist auch in der Lage ein privates Grundstück für die Ausübiung zu finden. Vor allemwerden blödsinnige Kiddies, die in Parks herumballern richtig bestraft ! ;)

KoKsNaSe
07.01.2007, 01:52
Soweit ich das mitbekommen habe ist das Gesetz noch nicht eingetreten und wird noch diskutiert!?
Aber halbwissen olé...
Falls ich falsch liege berichtigt mich bitte!

MfG KoKsNaSe

Striker
07.01.2007, 02:39
Ich habe, um mich wirklich 100%ig zu informieren eine E-Mail an das BKA geschrieben.
Ich hoffe, das sie mir antworten :D
Wenn ja, kann ich euch die Antwort ja hier rein posten :)

Jimmy
07.01.2007, 04:49
Morgen zusammen.


Das Gesetz, von dem Ihr redet ist so eine Art "Notlösung" von verschiednenen Ländern, dem BKA und der Regierung...

Zu allererst war es im Gespärch die Air Soft Waffen wieder komplett aus dem Verkehr zu ziehen.
Da hier dann aber ein großer Markt zusammenbrechen würde und viele EU Mitgliedstaaten das nicht so ganz klasse fänden klappt das schonmal nicht so gut.
Dazu kommt, dass viel zu viel im Umlauf ist (vor allem billig Schrott aus dem 1-Euro-Laden um die Ecke, bzw. billig SoftAirs für 14 jährige).

Die Polizei kann so einer Masse nichts entgegensetzen.

Also überlegt man sich, ob man den Anscheinsparagraphen wieder ein bisschen aufpoliert.

Ich halte das für sinnvoll.

Das Gesetzt besagt dann, dass das Führen von Waffen mit dem Anschein einer Kriegswaffe (und das sind schonmal so ~75% alles ASG´s) in der Öffentlichkeit verboten wird.
Somit blieben dann entweder die Kiddies im Park aus, oder sie würden bestraft werden, die ASG´s konfesziert und eine Kaufsperre verhängt.

Seriöse Händler haben schon JETZT Kaufsperren für Auffällige Air Soft Spieler verhängt (was aber nicht oft laut ausgsprochen wird).

Sollte das Gesetz in Kraft treten, mache ich einen Luftsprung! Wer das Hobby/ den Sport ernst nimmt, der wird sich, wie hier bereits angeschnitten, auf die Suche nach einem geeinetem Gelände machen; bzw. mit einer zuständigen Instanz sprechen um an oben genanntes zu gelangen.

Prinzipiell kann man auch AS wieder auf 18 Jahre heraufsetzen. Da sind die Gesetzte wenigsten eindeutiger... :rolleyes:


Soviel dazu ersteinmal von mir.

mfG

Flash
07.01.2007, 10:44
Hat jemand einen Link zu dem derzeit im Gespräch befindlichen Gesetzesentwurf? Ich würde mir das Ding auch mal gerne durchlesen.

Gruß
- Flash

saschaM
07.01.2007, 11:42
Also in Kraft getreten ist dieses Gesetz definitiv noch nicht.
Ich hbae allerdings von verschiedenen Leuten gehört das, das man zum tragen und/oder besitzen von Softairwaffen in der Gattung<0,5 eine WBK (Waffen-Besitz-Karte) besitzen muss, kann mir darüber jemand eine Info geben?
MFG
saschaM

Flash
07.01.2007, 12:06
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Dies würde zu der absurden Situation führen, dass man für freie Waffen (0,5J<x<7,5J) von der WBK-Pflicht befreit wäre, aber man für unter 0,5J ASGs eine WBK braucht. Das wäre von teleologischen und systematischen Gesichtspunkten her nicht haltbar.

Auch eine Aufhebung der WBK-Befreiung für freie Waffen würde zu massiven Problemen führen. Die Sportschützen würden sich da sofort (erfolgreich) gegen aufbäumen.

Was die "verschiedenen Leute" gemeint haben, war der Widerspruch zwischen dem als gegeben angenommenen Feststellungsbescheid und der derzeit gültigen Fassung des WaffG. Demnach ist nur alles bis 0,08J und nicht bis 0,5J vom WaffG ausgenommen. Demnach müssten die ASGs >0,08J und <0,5J auch ein F im Fünfeck haben, das haben sie aber nicht, weil jeder von der Gültigkeit des Feststellungsbescheids ausgeht. Rein rechtsdogmatisch müsste man nun sagen, dass die 0,08J<x<0,5J ASGs WBK-pflichtig sind.

Derzeit läuft in (wenn ich mich recht entsinne) Hamburg ein Strafverfahren gegen einen Airsoftler wegen eben diesem Widerspruch. Scheinbar akzeptieren sie dort den Feststellungsbescheid nicht und haben das Verfahren eröffnet. Rein nationalrechtlich gesehen haben sie damit auch R/r-echt. Ich verfolge das Verfahren so gut es mir möglich ist und bin auf den Ausgang gespannt. Es könnte sich hierbei wieder um ein Grundsatzurteil handeln.

Gruß
- Flash

saschaM
07.01.2007, 12:11
Ok Dankeschön jetzt bin ich um einiges schleuer. Hoffen wir mal das,das auch so bleibt. Aber wenn ich immer wieder im Fernseh sehe wie Menschen Amok laufen, und das dann direkt mít Airsoft oder/und CS in verbindungt gebracht wird dann wird mir schlecht.
MFG
saschaM

gsgsoftair
07.01.2007, 12:55
Aber wenn die 14er ein F bekommen sind sie keine 14er mehr sondern 18er verlieren das Vollauto und sind für den Mark ziemlichüberflüssig.

Folglich würden sie wieder verschwinden, ganuso wie die 5,5mm softairs früher.

saschaM
07.01.2007, 12:59
Ja das ist mir klar, ich sagte ja :"das wäre der Hammer, wenn die das machen würden!"

Invasor
07.01.2007, 13:31
Warten wir doch einfach mal ab bis Striker vom BKA eine Antwort erhält (oder auch nicht) und spekulieren hier nicht im luftleeren Raum. danke


mfg K.7

saschaM
07.01.2007, 13:34
Spekulieren tut hier keiner. Aber trotzdem können wir ja abwarten.

Spekulieren tut hier jeder, bitte BTT -Benschi

Flash
07.01.2007, 14:37
Es ist wahr, dass in den Ausführungen der User (inkl. myself) viele Vermutungen stecken. Von "luftleerem Raum" zu sprechen finde ich allerdings dann doch etwas pauschalisierend. Im Prinzip kann das BKA auch keine stichhaltigeren Informationen geben.
Den einzige Vorteil, den das BKA hat, ist, dass sie wahrscheinlich (!) Berater stellen, die im Rahmen der Vorschläge befragt werden. Was dann tatsächlich beschlossen wird, kann noch niemand sagen und auch das BKA kann nur Vermutungen anstellen.
edit1: Und ob diese Vermutungen von jemandem kommen, der tatsächlich Ahnung von der Materie hat ist ebenfalls zweifelhaft.


Gruß
- Flash

Striker
07.01.2007, 18:24
Bis jetzt ist nur diese E-Mail vom BKA gekommen und die ist automatisch.

Vielen Dank für Ihre E-Mail an das Bundeskriminalamt.
Grundsätzlich beantworten wir alle Anfragen und Hinweise persönlich. Sie erhalten von uns zu gegebener Zeit Nachricht.
Leider ist aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Nachrichten eine zeitnahe Beantwortung nicht in jedem Fall möglich.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Öffentlichkeitsarbeit

Ich weiß also nicht, wann die E-Mail hier eintrudelt. Es kann morgen sein, kann aber auch erst in 2 Wochen sein.

Ich fände es sehr schade, wenn die AS wieder alle ab 18 wären. Ich meine es gibt auch minderjährige, die ihren Sport sehr ernst nehmen und ihn gerne weiter spielen wollen.
Leute wie ich, wären dann echt, auf gut Deutsch am A..... :(

Striker

Invasor
07.01.2007, 19:22
Ja, aber falls das Gesetz Spieler nur soweit einschränkt wie Jimmy es beschrieben hat, dass man dann nur noch auf Privatgrundstück spielen darf ist das ja nicht weiter schlimm. Dann musst du nur den Förster in deiner Nähe fragen und es gibt keine Probleme mehr was das Airsoft zocken angeht.


mfg K.7

Striker
07.01.2007, 19:31
Falls es so wird, wie es eben von Jimmy beschrieben wird, ist es ja ok.
Es ist glaube ich auch ein riesiger Vorteil für die ganze Softairbrange, wenn es keine Leute mehr gibt, die sich auf der Straße mit ihren Softairs die Augen ausschießen.
Gebt bei Youtube einfach mal Softair ein und guckt euch die Videos an. Einfach Leuten von hinten an den Kopf schießen und sich dann wundern, dass über neue Gesetzte nachgedacht wird.
Ich kann das schon teilweise verstehen, ist für die Minderjährigen, die ernst spielen, trotzdem ein Nachteil ;)

Striker

Invasor
07.01.2007, 20:26
Die Mindejährigen,dazu gehöre ich auch, die ernst spielen haben sich doch denke ich schon um ein legales Gebiet bemüht oder sind noch dabei. Und wenn dann dieses Gesetz rauskommen sollte wäre ich ganz froh darüber. Im alten SAB sind massenhaft Artikel über Leute die in der Innenstadt Scharfschütze spielen etc. . Solche Leute würden sich das bei einer neuen Gesetzeslage vl anders überlegen.

mfg K.7

Striker
07.01.2007, 20:31
Es wäre nur zu wünschen, wenn solche Idioten von der Straße verschwinden. Immerhin würde es der Brange gut tun.
Ich denke, was mit dem Gesetz vielleicht auch kommen müsste, ist das man Gelände zur Verfügung stellt, auf denen Leute Softair spielen dürfen.
Da würden die, die kein Gelände haben sich meiner Meinung nach noch mehr überlegen, wo sie spielen, wenn es die Möglichkeit gibt in Ruhe zu spielen.

Aber Grundlegend hast du schon Recht. Das Gesetz so, wie es Jimmy vorgeschlagen hat, wäre gut :)

Striker

Killjaeden
12.01.2007, 18:35
ich glaub erlich gesagt nicht das a) gemeinden diesem "kriegsspiel"-sport gebiet geben (woher) und erlich gesagt möchte ich dort dann auch nicht spielen weil es dann dort von chaoten nur so wimmelt... könnte man vll vergleichen mit diversen Publicservern von diversen Multiplayer-games...
das man dort in ruhe spielen kann bezweilfl ich doch start ...

Pfundskerl
12.01.2007, 20:28
Das Gesetzt besagt dann, dass das Führen von Waffen mit dem Anschein einer Kriegswaffe (und das sind schonmal so ~75% alles ASG´s) in der Öffentlichkeit verboten wird.

ABER: Was ist unter einer "Kriegswaffe" zu verstehen? Waffen, die vom Militär verwendet wurden/werden? Waffen die im Kriege verwendet wurden/werden?
Ich finde der Begriff "Kriegswaffen" braucht eine ausführliche Definition, da es sonst zu Problemen bei der Ausführung des Gesetzes geben wird.

Beispiel: Ein 15 jähriger möchte eine Luger 08 Softair erwerben. Er geht zum nächsten Softair Fachhandel (*hust*) und verlangt die genannte Softair. Der Verkäufer ist sich nicht sicher, ob er ihm diese Softair verkaufen darf, da das Vorbild der Softair (also die "scharfe" Luger 08) im 1. und 2. Weltkrieg verwendet wurde. Die Waffe gibt es jedoch noch heute und wird von Hobby/Sport-Schützen verwendet. Der Softair-Verkäufer möchte sich am Abend gerne eine warme Mahlzeit kaufen, weshalb er dem Knaben die Softair verkauft.
Der Knabe wird von der Polizei durchsucht. Die Polizeibeamten finden die Softair und bringen den Knaben und den Softair Verkäufer vor Gericht. Der Richter ist sich nicht sicher was er tun soll, weil es keine Definition für "Kriegswaffen" gibt.
Der Richter kündigt, findet keinen neue Arbeit, er kann seine Familie nicht versorgen --> Die Familie verhungert.

Was ich mit diesem simplen, aber dennoch recht einfachen Beispiel sagen möchte: Der Begriff "Kriegswaffe" muss unbedingt definiert werden!

patrolman
12.01.2007, 20:50
Ihr erwartet in diesem Staat der überhandnehmenden Bürokratie, der nutzlosen und unverständlichen Gesetze usw. nicht ernsthaft eindeutige neue Regeln? Sowas gabs früher mal, aber seit einigen Jahren kommt doch aus Berlin nur noch Chaos.

Die am besten anwendbare Version wäre ein vollständiges Trageverbot von Softairs aller Art in der Öffentlichkeit. Das ist eindeutig, auch für die Vollidioten unter den Softairlern nachvollziehbar und selbst Polizei, Staatsanwaltschaft und die Richter hätten wieder eine klare Handhabe. Aber wie oben schon gesagt ...

fozzie
12.01.2007, 22:42
Wenn man keine Ahnung hat...

Hier mal der Text aus dem alten WaffG. Weiterführendes ist im Kriegswaffenkontrollgesetz zu finden.


§ 37 Verbotene Gegenstände
(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instand zu setzen,
zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den
Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über
sie auszuüben:
1. Schusswaffen, die
a) über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus
zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können,
b) eine Länge von mehr als 60 cm haben und zerlegbar sind,
deren längster Waffenteil kürzer als 60 cm ist und die zum Verschießen von
Randfeuerpatronen bestimmt sind,
c) ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit
Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind,
d) vollautomatische Selbstladewaffen sind,
e) ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe
hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
ist,

Ich BITTE nur einmal darum, die Finger still zu halten, wenn man absolut nicht weiss wovon man schreibt...

-fozzie

Scarat
19.01.2007, 19:52
Für den Anschein als Kriegswaffen gab es eindeutige Definitionen, unter anderem zum Beispiel alle Arten von Auszieh- und Klappschäften, deutlich hervorstehendes Magazin etc. Hierbei waren selbst "Phantasiewaffen" wie die aus Starshiptroopers bekannte Morita oder das M41A1-Pulserifle aus Aliens als Kriegswaffen klassifiziert.
Übrigens waren hierbei Waffen vor 1943(?) ausgeschlossen. Einer der Gründe weshalb wir in einigen "Tatorten" etc. Spezialeinheiten der Polizei mit MP40 oder MP43 sehen konnten.

Ob sich gewisse Verbote einfach so durchsetzen lassen oder wieder eingeführt werden können wage ich zu bezweifeln. Immerhin hat unsere Politik bereits bei der Klassifizierung der <0,5er als Spielzeug der EU folgen müssen. Nun ein als Spielzeug definiertes Gerät auf Umwegen wieder aus dem Verkehr ziehen zu wollen... nunja, ich denke da könnte es Probleme geben.
Allerdings gibt es bereits jetzt die sog. "Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung".
Hierunter fällt neuerdings zB. die Anbringung von Hakenkreuzen auf Modellen. Es ist keine wirkliche Straftat, allerdings kann der Stein des Anstosses eingezogen werden und eine Prüfung auf weitere Verstöße erfolgen.