McDreamy
19.11.2007, 18:50
Hallo
Ich suche einen gesetzlichen Nachweis, dass ich mit AS-Waffen, die eine Mündungsenergie von über 0,5 Joule haben, auf andere Personen schießen darf. Natürlich im gesetzlichen Rahmen, befriedetes Grundstück etc., aber das ist erstmal was anderes.
Das einzige, was ich bisher gefunden habe, ist der § 12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG
Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer
Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber
hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5
Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen
ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,[...]
Leider präzisiert dieser nur, dass ich nicht unbedingt auf einen Schießplatz sein muss.
Weiterhin habe ich in der Waffenliste Abschnitt 2 UA 2 Nr. 1.1 gelesen, dass ich sie auch frei erwerben kann, mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Weiß Jemand, ob es irgendwo einen schriftlichen Nachweis gibt, der bestätigt, dass ich auf andere Personen bei einem Skirm schießen darf?
Bitte mit gesetzlichen Nachweis, falls vorhanden und keine Vermutungen.
Ich suche einen gesetzlichen Nachweis, dass ich mit AS-Waffen, die eine Mündungsenergie von über 0,5 Joule haben, auf andere Personen schießen darf. Natürlich im gesetzlichen Rahmen, befriedetes Grundstück etc., aber das ist erstmal was anderes.
Das einzige, was ich bisher gefunden habe, ist der § 12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG
Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer
Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber
hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5
Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen
ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,[...]
Leider präzisiert dieser nur, dass ich nicht unbedingt auf einen Schießplatz sein muss.
Weiterhin habe ich in der Waffenliste Abschnitt 2 UA 2 Nr. 1.1 gelesen, dass ich sie auch frei erwerben kann, mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Weiß Jemand, ob es irgendwo einen schriftlichen Nachweis gibt, der bestätigt, dass ich auf andere Personen bei einem Skirm schießen darf?
Bitte mit gesetzlichen Nachweis, falls vorhanden und keine Vermutungen.