Dark Ruler
26.11.2007, 01:09
Hi, ich habe mir mal ein bisschen den neuen Entwurf des Waffengesetzes angeschaut und bin dabei auf diesen Abschnitt gestoßen
§ 15a
Sportordnungen
(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer
genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.
Hieße das im Grunde eigtl. nicht, dass man auch garnicht mehr mit ge :F:en Asg's (man ist natürlich 18 ) skirmen dürfte, da das ja "kampfmäßiges Schießen" ist?
§ 15a
Sportordnungen
(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer
genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.
Hieße das im Grunde eigtl. nicht, dass man auch garnicht mehr mit ge :F:en Asg's (man ist natürlich 18 ) skirmen dürfte, da das ja "kampfmäßiges Schießen" ist?