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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kampfmäßiges Schießen?!



Dark Ruler
26.11.2007, 01:09
Hi, ich habe mir mal ein bisschen den neuen Entwurf des Waffengesetzes angeschaut und bin dabei auf diesen Abschnitt gestoßen
§ 15a
Sportordnungen
(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer
genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.
Hieße das im Grunde eigtl. nicht, dass man auch garnicht mehr mit ge :F:en Asg's (man ist natürlich 18 ) skirmen dürfte, da das ja "kampfmäßiges Schießen" ist?

Ami
26.11.2007, 01:13
Wo steht, dass du eine "F"reie Waffe überhaupt jemals außerhalb deines Grundstückes führen durftest?
Is tes dir bislang gar entgangen, dass Spielen in Deutschland ein wenig ...kompliziert... ist?

Den Paragraphen hast du jedoch aus seinem Zusammenhang gerissen. Er gilt als Sportordnung für zugelassene Schießstände.
Und damit fängt die Auslegungsdiskussion auch schon an...

McRip
26.11.2007, 01:59
Außerdem schiesst du ja nicht auf "Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren", sondern auf Menschen.

Also kannst du § 15a sowieso vergessen.

FragGrenade
26.11.2007, 17:07
genehmigten Sportordnung
Gibt es einen Airsoft-Dachverband? Gibt es eine genehmigte Sportordnung für Airsoft? Nö.
Es wird daher kein sportliches Schießen betrieben.
Somit ist für mich der Käse gegessen.

Dark Ruler
26.11.2007, 18:51
ok ich glaube damit hätte sich das Thema geklärt...