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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stellungnahme Waffenrecht seitens Begadi



Grimm
08.01.2008, 10:58
Sehr geehrte Kunden,
zur Zeit herscht grosse Unsicherheit im Bereich der AS Spieler, Sammler und LARPer ob der Legalität und Zukunft der 0,5er AS Waffen. Der Feststellungsbescheid des BKA vom 18.04.2004 führte die Problematik "Handelshemmniss in der EU" ein, sorgte in seiner Umsetzung für die "Geburt der 0,5J Waffen". Nach 4 Jahren des Bestehens des Feststellungsbescheides, begannen Gerichte diesen anzuzweifeln Zu dieser Thematik hat sich das Bundesministerium des Innern (BMI) mit einem Schreiben vom 09. Juli 2007 an die Innen- und Justizministerien der Länder gewandt und empfohlen, von der Einleitung von Strafverfahren gegen Händler und Käufer von Soft-Air-Waffen abzusehen bzw. anhängige Ermittlungsverfahren einzustellen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass seitens des BMI bereits ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes übermittelt wurde und mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2008 gerechnet werde. Darin sei u. a. auch vorgesehen, den waffenrechtlichen Grenzwert für die Geschossenergie von Spielzeugwaffen von jetzt 0,08 Joule auf 0,5 Joule anzuheben und somit dem gleich lautenden Beschluss der Frühjahrs-Innenministerkonferenz 2007 zu entsprechen!

Der Bundestag hatte diese Problematik schon im Juni 2006 erkannt und seinen Schluss wie folgt in der Begründung zur Änderung des WaffG. vom 20.06.2007 formuliert:
Um das Waffenrecht mit dem Spielzeugrecht wieder kompatibel zu machen, muss zur 0,5-Joule-Grenze zurückgekehrt werden. Da es keinen Sinn ergibt, zum Spiel für Erwachsene bestimmtes Geschossspielzeug anders zu behandeln als solches für Kinder, geschieht dies für alle zum Spiel bestimmten Schusswaffen.
Ebenso wie Sie als Kunde verließen wir als Händler uns auf diese Aussage des BMI und vertrauten auf die Umsetzung der angesprochenen Änderungen, welche die endgültige Bestätigung des Feststellungsbescheides bedeutet hätten.

Doch am 22.11. erschien ein erneuter Entwurf zur Neuregelung des Waffengesetzes. Hier wird für die Änderung im April 2008 wieder die Energiegrenze auf 0,08J festgelegt, was allen Aussagen und Plänen der gesetzgebenden Stellen widerspricht. Mit Drucksache 838/1/07 (Empfehlungen der Ausschüsse zu Novelle WaffG) empfahl der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Agrarausschuss (A) und der Ausschuss für Frauen und Jugend die Anhebung des Energiewertes auf 0,5Joule. Dieser Antrag wurde in der 840. Sitzung des Bundestages mit Minderheit beschieden, also abgelehnt!

Der nächste Sitzungstermin an dem das Thema behandelt wird ist der 18.01.2008. Es wird zunehmend klarer, dass diesem Termin eine Indizwirkung zufällt. Wir empfehlen daher Ihnen, unseren Kunden, in Ihrem eigenen Interesse mit Neukäufen im Sektor 0,5J zu warten, bis die Ergebnisse der Sitzung vom 18.01.2008 veröffentlicht sind.

Grimm
12.02.2008, 17:44
Kurzes Update:
Es gab die ersten Anhörungen zum Thema, die Aussagen der Experten waren insgesamt nachvollziehbar und auch logisch, aber leider ist nicht abzusehen wie viel Gewichtung dem beigemessen wird.
Daher leider noch keine Entwarnung *seufz*