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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Waffengesetz bezüglich 0,5er Waffen



Benschi
22.02.2008, 16:29
Hallo,

der neue Entwurf ist jetzt da und wurde heute verabschiedet.
0,5er Modelle werde nicht wie erst angenommen verboten, sondern
jetzt sogar gesetzlich erlaubt.

Näheres hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf



Sämtliche 0,5er Waffen wurde wieder nachbestellt:


FAMAS Federdruck BAX - TACTICAL - Version < 0,5 J. (zu einem günstigeren Preis als bisher)

FAMAS Federdruck BAX Version < 0,5 J. (zu einem günstigeren Preis als bisher)

SWISS ARMS Black Eagle M6 Rifle + Ersatzmagazin < 0,5 J.

GSG Mod. M14 Vollautomatik - Holzoptik - inkl. Zubehör

GSG R5 (MP5) Vollautomatik inkl. Zubehör < 0,5 J.

Colt Double Eagle 0,5 J. Power Version

Colt M1991A1 0,5 J. Power Version

Colt National Match schwarz HW-BAX Version < 0,5 J.

DESERT EAGLE .44 Magnum BAX Silver V2 < 0,5 J. (zu einem günstigeren Preis als bisher, auch die schwarze wird billiger)

GSG Mod. 17 Mini Version [HA-119B] < 0,5 J.

GSG Mod. 92 [HA-118B] < 0,5 J.

GSG Mod. MK23 inkl. Silencer < 0,5 J.

Taurus Millenium PT111 MAGTOP < 0,5 J.

Taurus PT92 0,5 J. Power Version


Neu wird dieses Modell kommen:

http://www.abload.de/img/image0072a3.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=image0072a3.jpg)


mfg Benschi

unas
22.02.2008, 16:50
Das ist schön aber was ist mit denen:


GSG M89 (UMP) Vollauto inkl. Zubehör < 0,5 J.

GSG R6 (M4) Vollautomatik inkl. Zubehör < 0,5 J.

GSG Mod. A47 -TACTICAL- Vollauto inkl. Zubehör < 0,5 J.

G36C Vollauto mit Metallgearbox inkl. Zubehör < 0,5 J.

GSG Mod. M14 Vollautomatik - schwarz - inkl. Zubehör

?

Oder gibts bei denen zur Zeit Lieferengpässe bei GSG ?

Benschi
22.02.2008, 17:08
Nein, werde nur demnächst nicht wieder verfügbar sein.
Mit den hochwertigeren Modellen wird es noch etwas dauern.

Fallout Boy
22.02.2008, 17:23
Zubehör wird jetzt auch wieder gekauft oder?

Benschi
22.02.2008, 17:45
Yep, kommt jetzt alles nach und nach.

sense
22.02.2008, 18:20
der neue Entwurf ist jetzt da und wurde heute verabschiedet.
0,5er Modelle werde nicht wie erst angenommen verboten, sondern
jetzt sogar gesetzlich erlaubt.

Halte ich persönlich für eine sehr fahrläsige Äußerung in einem Forum, welches im Allgemeinen ein jüngere Altersstruktur aufweist!

Klar was Du geschrieben hast stimmt im Grunde...

Jedoch ist das Führen dieser Waffen jetzt verboten!
Vieleicht sollte man das erwähnen?

Gruß

B.A.T. JB
22.02.2008, 18:38
Hier (http://www.tagesthemen.de/inland/waffenrecht8.html) eine ähnliche Aussage; auch aus einem anderen Forum wird diese Meldung bestätigt:

0,5er nun als "Spielzeug" rechtlich verankert.
--> Darf nun nicht mehr "einzeln", sprich ohne Verpackungsbehältnis, öffentlich geführt werden; nur noch auf Privatgeländen oder im Ausland erlaubt;

>0,5er müssen nun in "verschlossenen" Behältnissen transportiert werden;

Edit: Hier kurz und bündig: " Airsoft-Allgemein » Rechtslage » Zusammenfassung Waffg. Verabschiedung? "


MfG B.A.T. JB

Benschi
22.02.2008, 18:56
Original von sense

der neue Entwurf ist jetzt da und wurde heute verabschiedet.
0,5er Modelle werde nicht wie erst angenommen verboten, sondern
jetzt sogar gesetzlich erlaubt.

Halte ich persönlich für eine sehr fahrläsige Äußerung in einem Forum, welches im Allgemeinen ein jüngere Altersstruktur aufweist!

Klar was Du geschrieben hast stimmt im Grunde...

Jedoch ist das Führen dieser Waffen jetzt verboten!
Vieleicht sollte man das erwähnen?

Gruß

Hatte noch keine Zeit mit weiter damit zu befassen. Habe es auch erst selbst mitgeteilt bekommen. Am besten wäre ein Thread im passenden Forum, wo die Rechtslage dann klar geklärt werden kann. Hier sollte es mehr um die bald wieder verfügbaren Modelle sowie die neue Pistole gehen.
Aber klar, ist gut das du es noch ansprichst.

Damon
22.02.2008, 19:01
Der Entwurf wurde verabschiedet. Heißt es ist nun 100% fest oder kann sich noch etwas ändern?



Zum führen...

"Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveralstaltungen bestimmt sind [...] Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum spiel bestimmt sind, insbesondere Gegenstände,....die neonfarbene Materialien enthalten ODER keine Kennzeichnung von Feuerwaffen aufweisen"

Um das mal klar zu stellen, Ich kann ASGs nicht zur Ausnahme machen wenn ich sie teilweise neonfarbend ansprühe oder?

Grimm
22.02.2008, 20:25
Nein

Schütze0815
23.02.2008, 02:22
Hi,

Ich bin neu hier aber ich verfolge die die Änderungen des Waffengesetzes schon seit längerem sehr gespannt (aus wohl bekanntem Grund)

Also wenn man sich das PDF mal genauer durchliest, insbesondere die seiten 11-13, denke ich die Chancen stehen nicht schlecht das man demnächst 0,5er Softairs mit Neonfarbenen Teilen bekommt :-D

Was ich übrigens sehr befürworten würde! Dann bräuchte man nicht mehr warten bis es dunkel wird um im Garten die Wurscht wegzuschmeißen und die AS auszupacken! Denn die Gefahr das dann der Nachbar im anderen Garten gleich die 110 wählt sinkt um ein vielfaches..


Entschuldigt bitte meine obige Ausdrucksweise, aber ich verspüre grad sowas wie Vorfreude denn wenn ichs richtig verstehe wäre ja beides zusammen durchaus erlaubt oder?

Gruß, Bobby

P.S. Nein, ich bin nicht 14..

Basti
23.02.2008, 13:22
Was wird der 1911er ungefähr kosten, wenn er reinkommt? Sieht ja schon hübsch aus :)

Benschi
23.02.2008, 14:02
Vermutlich ca 35-40€

Damon
23.02.2008, 14:26
Ist das Eine H.P.A.? bzw hat sie Ba/-Hop up ?
PS: 50 schuss? sicher dass die Angabe stimmt? das sind doppelt so viele wie in die Sig Sp2022 passen und da ist das Magazin ziemlich klobig

Benschi
23.02.2008, 16:33
Uns wurden diese Informationen mitgeteilt. Das mit der Magazinkapazität kommt mir auch komisch vor. Sobald die Waffe da ist, gibt es nähere Infos.

_finn_
24.02.2008, 00:44
In anderen Shops steht das mit 50 Schuß Kapazität auch und da ist er auch schon auf Lager, wird wohl stimmen auch wenn´s merkwürdig klingt.

Benschi
24.02.2008, 00:52
Haben die wohl auch so vom Importeuer mitgeteilt bekommen und übernommen. Kann mir nicht vorstellen, wie man in einem Pistolenmag 50 Schuss unterbringen will.

Wir werden sehen.

Damon
24.02.2008, 01:10
EDIT!!!! Es ist ein SCHÜTTEL-Magazin...

Quelle Softairwelt

http://www.softairwelt.de/cgi-bin/shop.pl?f=NR&t=detail&G_menu=p14&c=22540

Ultronkalaver
24.02.2008, 17:20
Das denke ich auch! Die P99c ist ja schon lange mit so einem Mag ausgestattet. Da gehen sogar 60 Kugeln rein.
Nette Idee nur wenn man sich bewegt etwas laut^^

BBSchuetzenKommando
24.02.2008, 23:00
Yehaaa!
Jetzt steht meiner Teamgründung nix mehr im Weg.
Danke für die Info Benschi :)

Damon
26.02.2008, 17:34
Da sprüh ich aber lieber die Griffschalen einer normalen 1911er braun an und kauf mir 4 Magaziene anstatt ich mir so ein Schüttel-rüttel-klapptnich-Ding zulege.

Aber wenn es zu der Waffe auch ein Magazin OHNE Schüttelfunktion gibt, bzw die gängigen Coltmagazine passen, ist es wirklich unter betracht zu sehn das schmucke ding zu kaufen....

Phantom
27.02.2008, 18:28
Öhm diese schüttelmags können auch einfach zu normalen Magas umfunktioniert werden, indem man einfach hinten die "Luke" zum Speicher verschliesst.

Grimm
27.02.2008, 19:22
Jungs, kommt mal BTT!

Schütze0815
04.03.2008, 01:05
So ich denke mal nach über ner Woche darf man sowas schreiben:

Schon schade das man hier weder begrüßt noch beantwortet wird. Nichtmal vom Mod.

Interessant hingegen finde ich das sich hier anscheinend niemand für rechtliches interessiert. Und das in einem Forum das "supported by Begadi" ist, von denen man eigentlich annehmen sollte das sie von der Gesetzeslage leben!

Dafür werden dann Member für Rechtschreibfehler verwarnt. Lächerlich :hehe

Ich war selbst drei Jahre lang Admin in nem Tuning Forum, und bei mir hätte höchstens der Mod für so ein Verhalten ne Verwarnung kassiert.

So macht man sich Freunde Jungs.

Ich denke mal das war mein letzter Beitrag

Grimm
04.03.2008, 01:48
Schon schade das man hier weder begrüßt noch beantwortet wird. Nichtmal vom Mod.
Bitte was? Habe ich den Adelstitel übersehen, oder was rechtfertigt solche Töne? Wer sowas von sich gibt, sollte froh sein wenn es überlesen wird:

Original von Schütze0815
Was ich übrigens sehr befürworten würde! Dann bräuchte man nicht mehr warten bis es dunkel wird um im Garten die Wurscht wegzuschmeißen und die AS auszupacken! Denn die Gefahr das dann der Nachbar im anderen Garten gleich die 110 wählt sinkt um ein vielfaches..

Entschuldigt bitte meine obige Ausdrucksweise, aber ich verspüre grad sowas wie Vorfreude denn wenn ichs richtig verstehe wäre ja beides zusammen durchaus erlaubt oder?
Toll, Stadtwaldspiele in Hottes Schrebergarten! Auf dass 2012 jede Form von AS Waffe verboten wird...



Interessant hingegen finde ich das sich hier anscheinend niemand für rechtliches interessiert. Und das in einem Forum das "supported by Begadi" ist, von denen man eigentlich annehmen sollte das sie von der Gesetzeslage leben!
Aber neiiiin, tut hier keiner:
Hilfestellung zu Selbsthilfe zu Änderung Waffenrecht: (http://wp1063882.wp098.webpack.hosteurope.de/wbb2/thread.php?threadid=6099)
Neues Waffengesetz verabschiedet - 22.02.2008 (http://wp1063882.wp098.webpack.hosteurope.de/wbb2/thread.php?threadid=6474)
Änderung WaffG - Aktueller Stand (http://wp1063882.wp098.webpack.hosteurope.de/wbb2/thread.php?threadid=5706)
Und was wir im Hintergrund getan haben (Dialog mit Bundesrat/Bundestag/Abgeordneten, Arbeit mit VDB, etc.) lass mal unsere Sorge sein!
Interessant finde ich, das Leute meinen nach 2 Beiträgen hier das motzen anfangen zu können, obwohl Sie nicht mal die Suchfunktion gefunden haben...



Dafür werden dann Member für Rechtschreibfehler verwarnt. Lächerlich :hehe
Es werden Nutzer (Du darfst ruhig Deutsch sprechen, das wird hier noch verstanden!) nicht für 1 Fehler, sondern für wiederholten Verstoß gegen die Forenregeln verwarnt. Der letzte hierfür vor ca 3 Monaten. Also lass die Kirche beim Dorf...
Selbige Forenregeln hast auch Du bei der Anmeldung akzeptiert.


Ich war selbst drei Jahre lang Admin in nem Tuning Forum, und bei mir hätte höchstens der Mod für so ein Verhalten ne Verwarnung kassiert.

Schön für Dich...
Schön für uns dass DU hier GAST und nicht Admin bist! Also benehme Dich entsprechend!


So macht man sich Freunde Jungs.

Mit sinnlosen Flames und Unverschämtheiten? Ja, das hast Du eindrucksvoll bewiesen!


Ich denke mal das war mein letzter Beitrag
Ich nehm dich beim Wort! Schönes Leben noch...


Original von Schütze0815

So ich denke mal nach über ner Woche darf man sowas schreiben:
In deinem Forum vielleicht...

Schütze0815
04.03.2008, 23:31
Ich könnte jetzt hier genauso sorgfältig recherchieren wie du, und mit tausendundeinem Zitat meine Meinung darlegen. Aber ich will das ganze nicht unnötig aufbauschen, deswegen fasse ich mich kurz:

Klar das Du Dich angegriffen fühlst, hatte ich nicht anderst erwartet.
Klar auch, das ich wenn ich neu hier her komme nicht erwarten kann das ich gleich so ernstgenommen werde wie einer der schon Jahre dabei ist. Aber ein paar Grundregeln der Höflichkeit kann man ja wohl trotzdem erwarten! Und nur um es nochmal kurz zusammenzufassen, auch wenn ich hierkein Admin bin:

- Ein neues Mitglied kommt ins Forum und wird von niemandem begrüßt
An dieser Stelle sollte der Mod ihn begrüßen

- Er stellt eine Frage - so blöd sie auch sein mag - und niemand gibt eine Antwort
An dieser Stelle sollte der Mod antworten

- Der Thread ist tagelang offtopic, und niemand tut was
...

Sorry aber dazu ist der Mod nunmal eben da! Ganz einfaches Foren Einmaleins

Und was meinen Beitrag betrifft, ich wollte das ganze nur humormäßig etwas unterlegen, ich hoffe mal das ist nicht gegen die Boardregeln...?
Keine Sorge, ich weiß schon wann ich die AS auspacken kann und wann nicht. Und nur mal btw: 0,5er sind dafür gedacht das man zum Spielen nicht ins Ausland fahren muß! Soviel zum Thema Hotte's Schrebergarten. Und genau deswegen hab ich meine Frage auch im Thread "Waffengesetz bezüglich 0,5er Waffen" gepostet

Aber statt zu antworten wird man dann wohl auf die Suchfunktion hingewiesen, was sowieso der Konversationskiller Nr1 in jedem Forum ist...

Naja an eurer Stelle würd ich mir mal paar Gedanken machen ob ihr neue Member dazugewinnen wollt oder nicht!

Es gibt genügend andere Foren in denen man auf eine normale Frage auch eine normale Antwort kriegt. In diesem Sinne...

Viel Erfolg noch

9Tyr3
05.03.2008, 14:47
- Der Thread ist tagelang offtopic, und niemand tut was

Jungs, kommt mal BTT

- Ein neues Mitglied kommt ins Forum und wird von niemandem begrüßt
Du fühlst dich beleidigt,weil du keine frisches herzlich willkommen bekommst? :2hoernchen

- Er stellt eine Frage - so blöd sie auch sein mag - und niemand gibt eine Antwort
Du bekommst eine Antwort vom Moderator,und zwar,dass du dir die Forenregeln durchlesen sollst,laut denen man doofe/faule Fragen nicht stellen darf...


Sorry aber dazu ist der Mod nunmal eben da! Ganz einfaches Foren Einmaleins
Nö,der ist dazu da,as Forum "sauber"zu halten.

Der wievielte geschlossene Rechtsfragenthreat wird das sein?

Schütze0815
06.03.2008, 00:34
Vielen Dank 9Tyr3 für Deine gelungene Zusammenfassung.

Wenn Du allerdings Zitate verwendest, dann weningstens so daß der Zusammenhang klar wird. Denn den hast du wahrscheinlich selber nicht verstanden


Original von 9Tyr3

- Er stellt eine Frage - so blöd sie auch sein mag - und niemand gibt eine Antwort
Du bekommst eine Antwort vom Moderator,und zwar,dass du dir die Forenregeln durchlesen sollst,laut denen man doofe/faule Fragen nicht stellen darf...

Wo bitte hab ich eine doofe/faule Frage gestellt? Ach so, Entschuldigung. Wahrscheinlich hast du sie unter den ganzen offtopics garnicht gefunden


Original von 9Tyr3

Sorry aber dazu ist der Mod nunmal eben da! Ganz einfaches Foren Einmaleins
Nö,der ist dazu da,as Forum "sauber"zu halten.

Mod ist eine Abkürzung für Moderator. Und was macht ein Moderator??
Schonmal fernsehen geschaut?


Der wievielte geschlossene Rechtsfragenthreat wird das sein?
Leider mal wieder einer zuviel...

Benschi
06.03.2008, 00:43
Ich bitte euch, einen Thread im passenden Bereich zu öffnen. Passt hier absolut nicht rein.

Schütze0815
06.03.2008, 00:52
Ist schon ok, von meiner Seite aus können wir das Thema beenden..



Ich bin ein geduldiger Mensch, aber jetzt langt's...

Du bist mit etwas im SAB unzufrieden? Kein Problem, ABER dann schreibe darüber auch im richtigen Bereich!

Desweiteren solltest du dir ganz genau überlegen, was du schreibst und behauptest. Ich kann dir versichern, dass hier einige Mitglieder sind, welche sich mit der Rechtslage bestens auskennen. Zu unseren Mitgliedern zählen neben Fachleuten aus dem Bereich Waffen, Waffenrecht und Schiesssport auch angehende Anwälte und bereits praktizierende Anwälte.
Auch hättest du, wenn du dir nicht zu fein gewesen wärest einige Threads zum Thema Recht gefunden, in denen Seitenlange Auslegungen, Erklärungen und vor allem Quellen und Verweise gebracht wurden.

Wenn du Verbesserungsvorschläge hast bezüglich des Forums, sind diese im RICHTIGEN Bereich durchaus willkommen und werden, sofern wir diese Meinung teilen auch umgesetzt.
Dass jedoch, was du hier machst hat nichts mit konstruktiver Kritik zu tun. Du willst provozieren, zeigen wie Toll du bist und nach Möglichkeit noch ein paar Leute aufhetzen. Entschuldige, aber sowas ist in keinem Forum willkommen.

Zum Thema "Begrüssen":
Sicherlich könnte man neue Mitglieder begrüssen, jedoch haben wir uns dafür entschieden, unsere Freizeit (!), die wir in das Projekt SAB stecken für andere, wichtigere Dinge zu stecken. Auch ist ein Copy&Paste Text per PM keine wirkliche Begrüssung. Wir sehen darin keinen Sinn.

Und mal ganz ehrlich:
Es ist mir schlichtweg egal, in welchen Boards du Moderator warst und wie es da läuft. Mir ist auch egal, dass wir deiner Meinung nach unseren Job schlecht machen, weil wir darauf achten, dass die Rechtschreibung im Forum eingehalten wird - Der Grossteil der Benutzer hier unterstützt dies. Sollten wir deine Person deshalb als Mitglied verlieren ist das zwar nicht schön, aber immernoch besser als die Alternative.


So und nun noch zum Abschluss:
Wenn DIR ein Moderator eine Anweisung erteilt hast du dich daran zu halten! Solltest du der Meinung sein, dass du einen Sonderstatus zu erhalten hast, dann schreibe mir eine PN - Ich schicke dir gerne ein paar Links zu anderen Foren; Auch wenn du dort auf ähnliches Vorgehen treffen wirst.

Und unterstehe dich, hier einen weiteren Text abseits des Topics zu schreiben!

-fozzie



Mir langts auch! Ich schreib hier auch nicht in anderen Postings rum! Eine PN hätts getan! ENDE


Interessant! Wenn du also meinst im öffentlichen Bereich den "Starken" zu markieren ist dies in Ordnung - Sobald aber Argumente gebracht werden, die dich, deine Aussagen und dein Auftreten in ein schlechtes Licht rücken soll es per PN weiter gehen? Entschuldige, aber in deinem Alter sollte man eigentlich gelernt haben, dass auf eine Aktion immer eine Reaktion folgt...

Und das du nicht in anderen Posts rein schreibst stimmt - Hast du ja auch keine Freigabe für... Ich jedoch habe diese und als Administrator auch das Recht diese zu verwenden. Ich habe auch nichts von deinem Text gelöscht oder verändert - WO ist also dein Problem? ... Ist OK, ich erwarte keine Antwort...

-fozzie

U.S. Marine
06.03.2008, 14:50
Du machst hier ganz schön viel Wind für so was ziemlich banales

Auch für dich gilt das "BTT"! Das nächste mal greife ich beim Spam durch! -fozzie

YourAss
09.03.2008, 21:49
Ich war hier lange nicht mehr aktiv...bin ins CO2air gewechselt..


Und wenn ich das hier so lese, weiß ich auch wieder, wieso.


Tut mir leid, das kommt hier alles einfach nur rüber wie ein einziger großer Kindergarten.

Und fozzie...lies mal, mit etwas Distanz, was du/ihr euch so schreibt. Ich finds lächerlich, und mich würde eine solche Art der Moderatoren niemals in ein Board locken.



Auch für dich gilt das "BTT"! Das nächste mal greife ich beim Spam durch! -fozzie


:ironisch Mach doch..Wie ich soeben sehen konnte, habe ich mit dem Forum hier wenig zu verlieren.

Schönes Leben noch... -fozzie

kleiner Fiesling
09.03.2008, 22:01
Original von Schütze0815
[I]
Dafür werden dann Member für Rechtschreibfehler verwarnt. Lächerlich :hehe


Weißt du, was lächerlich ist?
Wenn erwachsene bzw. Möchtegern-Erwachsene bis dato nicht ein angemessenes Deutsch inklusive der neuen deutschen Rechtschreibung beherrschen, so wie es uns jahrelang in der Schule beigebracht wurde. DAS ist lächerlich.. wobei nein, eher traurig ;)


Original von Schütze0815
[I]
So macht man sich Freunde Jungs.


Mich haben sie jedenfalls schon als Freund gewonnen.


Original von Schütze0815
[I]
Ich denke mal das war mein letzter Beitrag

Der Kiddy-Evergreen :hehe

kF

m1keSch
10.03.2008, 00:09
btt?
klappt ja prima

Hab mich nochmal mit "meinem" ansässigen Waffenladen unterhalten und dort wurde mir bezüglich der CE-Kennzeichnung, bzw. dem "Oranger Lauf"-Gerücht gesagt, dass die meisten erstmal abwarten, ob das Gesetz in der Form in Kraft tritt und sich dann darüber informieren. Desweiteren wurde mir auch nochmal das gesagt, was ich auch schon seit dem Gesetzentwurf predige: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Und im Moment sind die Herdplatten noch an ;)

Edit: Hab grad gemerkt, dass ich den Thread verwechselt hab. Sorry. Man kommt bei dem ganzen Spam aber auch durcheinander...

Grimm
10.03.2008, 12:27
Naja, war aber auch hier sinnvoll.
Also bei uns (Begadi) ist auch noch keine Regelung bezüglich Mündungsfeuerdämpfer in Rot bekannt.
Wenn etwas durchkommt, werden wir das schnellstmöglich publizieren!
Gruss,
Grimm

Zaparter
15.03.2008, 14:00
Was auch immer passiereren wird, meine SA hat schon die Orange-Tip in Leuchtrot verpasst bekommen und besitzt somit ein neonfarbenes Teil und ich dürfte sie führen wenn es denn so kommt wie es kommen soll.

Killjaeden
15.03.2008, 14:03
Toll und dann? Willst du damit auf die Straße gehen oder was?
Schreib doch gleich hier rein du willst in die Bildzeitung.

Ghost-Leader
15.03.2008, 14:14
Was auch immer passiereren wird, meine AS hat schon die Orange-Tip in Leuchtrot verpasst bekommen und besitzt somit ein neonfarbenes Teil und ich dürfte sie führen wenn es denn so kommt wie es kommen soll.

Ja super eh wenn ich sowas lese ne, dreht sich mir alles um. Keine Wunder das uns die Leute alle für Idioten halten. Kann es denn so schwer sein Die ASG nicht in der Öffentlichkeit zu führen.

90% machen sowas um zu zeigen "Boah guck mal ich hab ne super dicke Knarre und spiele damit auf der Straße" und ich glaube fest daran das du einer davon bist.

Also nimm sie einfach verpackt mit zu eurem Spielfeld und dann kannst du damit machen was du willst (im Sinne des Gesetzes).

Phantom
15.03.2008, 14:25
Was motzt ihr denn hier schon wieder rum? Natürlich ist es ein Vorteil wenn man seine Waffe in der Öffentlichkeit führen darf.

EAW
15.03.2008, 14:27
Original von Zaparter
Was auch immer passiereren wird, meine AS hat schon die Orange-Tip in Leuchtrot verpasst bekommen und besitzt somit ein neonfarbenes Teil und ich dürfte sie führen wenn es denn so kommt wie es kommen soll.

Na das ist doch prima!!!

Am besten nimmst du das super Dingen, stellst dich vor das Polizeirevier deines Vertrauens und gibst ein paar Salven auf die grüne Minna ab, dann hat sich das Problemchen auch erledigt ...

(So wie ich deinen Post verstehe)

Sorry, aber es hört sich gerad so an als wärst du der Meinung, dass du mit deiner ASG machen könntest was du willst, nur weil du neonrote Teile besitzt.
Wenn die (noch) Grün-Weißen dann deinen roten MFD sehen packen sie bestimmt ihre Waffen wieder ein, wünschen dir einen schönen Tag und es sei nur eine Verwechselung gewesen ...

Invasor
15.03.2008, 15:48
Also ganz zu verneinen ist das finde ich auch nicht. Mein Team hat zur Zeit 2 Privatgelände, von denen aber nur eins umzäunt ist und das is recht klein. Wenn die Regelung mit einem orangenen Mfd kommen würde, wäre das sicherlich nicht nur für meine Mannschaft ein riesen Gewinn.

EAW
15.03.2008, 19:51
Original von Killer7
Also ganz zu verneinen ist das finde ich auch nicht. Mein Team hat zur Zeit 2 Privatgelände, von denen aber nur eins umzäunt ist und das is recht klein. Wenn die Regelung mit einem orangenen Mfd kommen würde, wäre das sicherlich nicht nur für meine Mannschaft ein riesen Gewinn.

Das ist sicherlich richtig, keine Frage, jedoch hörst du momentan von ALLEN Seiten, dass ein lediglich roter MFD definitiv nicht ausreicht.

Und es ist klar davor zu warnen, dass Leute meinen sie könnten ihre ASG a bissel anpinseln, sind somit aus dem Schneider und könnten damit rumrennen wo sie wollen.

Das wird nämlich sicherlich derb nach hinten losgehen.

HamburgerJung
15.03.2008, 20:03
Ich mein, es hat vor-Nachteile !

-auf einem Skrim sieht man jemanden leichter mit einer knalligen Neonfarbe
-man kann endlich auf entfernung erkennen, dass es eine Softair und keine echte Waffe ist! Wäre für die Polizei besonders gut ;)



=Was ist denn wenn man einfach ein Klebeband(welches man sehr leicht und schnell von der Softair entfernen kann) vorne ranklebt, dass man nicht so leicht endeckt wird ? > Ja wird ein Schuss nach hinten sein...

Damon
15.03.2008, 20:05
Original von HamburgerJung
Ich mein, es hat vor-Nachteile !

-auf einem Skrim sieht man jemanden leichter mit einer knalligen Neonfarbe
-man kann endlich auf entfernung erkennen, dass es eine Softair und keine echte Waffe ist! Wäre für die Polizei besonders gut ;)



=Was ist denn wenn man einfach ein Klebeband(welches man sehr leicht und schnell von der Softair entfernen kann) vorne ranklebt, dass man nicht so leicht endeckt wird ? > Ja wird ein Schuss nach hinten sein...


die regelung der Neonfarbe gilt ja nur, wenn sie sichtbar ist...also ist das nüchtern gesagt, ziemlich dumm

Zaparter
15.03.2008, 20:11
Also um es mal Klar zu stellen:
1.) Ich bin kein Kiddy das seine ASG seinen Kumpels zeigt a la `Kumma voll die fette Wumme`
2.) Ich habe nicht vor irgentwelche (noch) grünen Männchen zu provozieren.
3.) Die mündung ist nicht das einzige leuchtend rote Teil an meiner ASG.
4.) Sie ist bunt, weil ich sie eben nicht im verschlossenen Gefäß mit mir herumtrage, sondern nur im Rucksack.

Und außerdem, wenn ihr von allen Seiten hört das ein roter MFD nicht reicht dann lest doch bitte denn Gesetzes Entwurf wo klar drinsteht das neonfarbene
Teile die Waffenreplik zur Ausnahme machen. Darum ist bei mir auch noch das Korn und der Hahn rot.

Und vor allem heißt es jetzt erstmal abwarten und Tee trinken :army .

EAW
15.03.2008, 20:15
Original von Zaparter
Also um es mal Klar zu stellen:
1.) Ich bin kein Kiddy das seine ASG seinen Kumpels zeigt a la `Kumma voll die fette Wumme`
2.) Ich habe nicht vor irgentwelche (noch) grünen Männchen zu provozieren.
3.) Die mündung ist nicht das einzige leuchtend rote Teil an meiner ASG.
4.) Sie ist bunt, weil ich sie eben nicht im verschlossenen Gefäß mit mir herumtrage, sondern nur im Rucksack.

Und außerdem, wenn ihr von allen Seiten hört das ein roter MFD nicht reicht dann lest doch bitte denn Gesetzes Entwurf wo klar drinsteht das neonfarbene
Teile die Waffenreplik zur Ausnahme machen. Darum ist bei mir auch noch das Korn und der Hahn rot.

Und vor allem heißt es jetzt erstmal abwarten und Tee trinken :army .


Original von EAW
Ich habe gerade mit der Polizeidienststelle in unserer Region telefoniert.

Ich wurde an einen Kollegen verwiesen, der auf dieses Thema spezialisiert ist.

Er ist in der Dienststelle derjenige, der sich bestens mit dem Thema Softair und den Gesetzesänderungen im Bezug auf Anscheinswaffen und befriedetes Besitztum auskennt, an dem Thema dran hängt und voll involviert ist.

Seine Aussage:

Momentan kann noch gar keine klare Aussage gemacht werden!

Sämtliche Verhandlungen im Bundestag, Bundesrat sowie im Innenministerium laufen noch.
NICHTS ist bislang endgültig verabschiedet worden.

Die Drucksachen 16/8224 & 16/7717 könnten wir getrost vergessen, weil die "Verhandlungen" immer noch im vollen Gange sind.

Auch ob Neonfarbe nun eine ASG aus dem §42a nimmt steht noch nicht fest, denn auch diese Regelung wird momentan nochmals überarbeitet und könnte unter Umständen gestrichen werden.
Kunterbunte Vorführmodelle gibt es angeblich schon in England.

Zum Thema "Befriedetes Besitztum":
Ein "Flatterband" reicht definitiv nicht aus um ein Gelände zu befrieden!
Es muss sicher gestellt sein, dass die Kugel das Gelände nicht verlässt und niemand das Gelände ohne weiteres betreten kann.

Alle Änderungen sollen am 19.3. in der letzten Lesung verabschiedet werden.
Am 1.4. wenn alles durch ist und auch er dann sämtliche neuen Informationen und Unterweisungen bekommen hat, soll ich mich nochmals bei ihm melden und mir auch weitere Infos zum Thema "befrieden" abholen.

Für mich würd´s jetzt heißen, abwarten und Tee trinken ...

Ich habe nicht vor dich als "Kiddy" abzustempeln, versteh mich nicht falsch.
Aber es wird sicherlich alles andere als ratsam sein zu glauben, dass eine bunte ASG nun von allem ausgenommen ist / wird.

Auch bei einer bunten ASG weiß ein Polizist nicht, ob es nicht vll doch eine Scharfe ist.

Ebenfalls lassen Äußerungen wie "damit kann ich ja dann rumlaufen wo ich will" einige Kinder genau das glauben und ratz fatz sind wir wieder im Gespräch der Öffentlichkeit.

Zaparter
15.03.2008, 21:59
Original von EAW

Auch bei einer bunten ASG weiß ein Polizist nicht, ob es nicht vll doch eine Scharfe ist.

Ebenfalls lassen Äußerungen wie "damit kann ich ja dann rumlaufen wo ich will" einige Kinder genau das glauben und ratz fatz sind wir wieder im Gespräch der Öffentlichkeit.

Zu Punkt eins, natürlich heißt es auch mit Neonfarbe Waffe fallenlasen wenn ein Polizist auftaucht da auch scharfe Waffen geduldig genug sind, sich anmalen zu lassen.

Zu Punkt zwei, ich bin noch nie und werde auch nie mit der ASG in der Hand in der Öffentlichkeit flanieren, denn es wäre in jedem Fall ungesund für den Sport und mich selber. Allerdings zähle ich den Wald hinter der Mülldeponie nicht zur Öffentlichkeit auch wenn es im sinne des Gesetzes ebendiese ist.

Hoffen wir nun, dass die Regelung mit der Neonfarbe nicht aufgelöst, sondern vertieft und genauer geregelt wird.

fozzie
15.03.2008, 22:09
Original von Zaparter

Original von EAW

Auch bei einer bunten ASG weiß ein Polizist nicht, ob es nicht vll doch eine Scharfe ist.

Ebenfalls lassen Äußerungen wie "damit kann ich ja dann rumlaufen wo ich will" einige Kinder genau das glauben und ratz fatz sind wir wieder im Gespräch der Öffentlichkeit.

Zu Punkt eins, natürlich heißt es auch mit Neonfarbe Waffe fallenlasen wenn ein Polizist auftaucht da auch scharfe Waffen geduldig genug sind, sich anmalen zu lassen.

Zu Punkt zwei, ich bin noch nie und werde auch nie mit der ASG in der Hand in der Öffentlichkeit flanieren, denn es wäre in jedem Fall ungesund für den Sport und mich selber. Allerdings zähle ich den Wald hinter der Mülldeponie nicht zur Öffentlichkeit auch wenn es im sinne des Gesetzes ebendiese ist.

Hoffen wir nun, dass die Regelung mit der Neonfarbe nicht aufgelöst, sondern vertieft und genauer geregelt wird.

Einerseits sprichst du von "ungesund für den Sport" und im nächsten Satz sagst du ganz offen, dass du auf deutsche Gesetze pfeifst?

Klasse - Solche Leute braucht das Land... Ich kann nur hoffen, dass man dich erwischt und dich mit aller möglichen Härte bestraft. Schade, dass man aufgrund solcher Aussagen kein generelles Umgangsverbot mit Waffen verhängen kann. Denn du bist eine Menge, aber sicherlich nicht Fähig, bzw. Reif genug mit Waffen umzugehen.

In deinem Interesse hoffe ich, dass du trotz deines Alters zur Vernunft kommst.

-fozzie

EAW
15.03.2008, 22:20
Original von Zaparter

Original von EAW

Auch bei einer bunten ASG weiß ein Polizist nicht, ob es nicht vll doch eine Scharfe ist.

Ebenfalls lassen Äußerungen wie "damit kann ich ja dann rumlaufen wo ich will" einige Kinder genau das glauben und ratz fatz sind wir wieder im Gespräch der Öffentlichkeit.

Zu Punkt eins, natürlich heißt es auch mit Neonfarbe Waffe fallenlasen wenn ein Polizist auftaucht da auch scharfe Waffen geduldig genug sind, sich anmalen zu lassen.

Zu Punkt zwei, ich bin noch nie und werde auch nie mit der ASG in der Hand in der Öffentlichkeit flanieren, denn es wäre in jedem Fall ungesund für den Sport und mich selber. Allerdings zähle ich den Wald hinter der Mülldeponie nicht zur Öffentlichkeit auch wenn es im sinne des Gesetzes ebendiese ist.

Hoffen wir nun, dass die Regelung mit der Neonfarbe nicht aufgelöst, sondern vertieft und genauer geregelt wird.

Also mit 15 Jahren (wenn deine Profilangaben stimmen) kannst du dich schonmal gewählt ausdrücken, dass sei dir gelassen.

Jedoch scheint dich auch eine gewisse Unbeschwertheit zu begleiten, wenn du so argumentierst.
Denn sicherlich gehört "der Wald hinter der Mülldeponie" zur "Öffentlichkeit" und auch dort könnten dir Menschen begegnen, die sich fragen was du da machst und die Polizei rufen.

Und genau ab DA wird es dann lustig für dich und die Beamten!

Und du brauchst auch nicht hoffen, das Thema vertiefen sie schon die ganze Zeit und sind mitten drin.

Aber es sei dir zu Gute gehalten, dass du für den Sport und für dich nicht mit der ASG durch Köln oder so läuft ...

Zaparter
15.03.2008, 22:38
@fozzie: Sage ich das ich daruf pfeife? Bis jetzt ist noch nichts in Kraft getreten also verschwende bitte nicht deinen eigenen Webspace.
EDIT: fozzie das soll keine Beleidigung sein nur eine Gegenwehr.

Mit meiner eigens definierten Öffentlichkeit meine ich Orte, wo Menschen sind die in irgenteiner Weise gestört werden könnten. Was absolut nicht auf den von mir erwähnten Ort zutrifft. Dort wirst du höchstens uns oder einen Kriminellen finden (wir fanden heute eine offensichtlich gestohlene Handtasche, auf den Waldboden entleert, kein Ausweis, keine Karten nur Cremes, Tabletten und ein absolut leeres Portemonaie(<-falschgeschrieben?)).
-----------------------------------
BTT: Wie geht es dann eigentlich in Dönerbuden und Ähnlichem weiter?
Man denke an lange Messer über 12cm.
Hungriger Polizist:´Das ist ja länger als 12cm! Her mit dem Dönermesser!!!´
Dönermann:´Mit alles Salat?´

Oder muss der Dönermann seinen Dönerspieß in einem Privaten, vom lokal getrennten Raum beschneiden? Ich Persönlich möchte sehen was in meinen Döner kommt.

EAW
15.03.2008, 22:56
Original von Zaparter
@fozzie: Sage ich das ich daruf pfeife? Bis jetzt ist noch nichts in Kraft getreten also verschwende bitte nicht deinen eigenen Webspace.

Mit meiner eigens definierten Öffentlichkeit meine ich Orte, wo Menschen sind die in irgenteiner Weise gestört werden könnten. Was absolut nicht auf den von mir erwähnten Ort zutrifft. Dort wirst du höchstens uns oder einen Kriminellen finden (wir fanden heute eine offensichtlich gestohlene Handtasche, auf den Waldboden entleert, kein Ausweis, keine Karten nur Cremes, Tabletten und ein absolut leeres Portemonaie(<-falschgeschrieben?)).
-----------------------------------
BTT: Wie geht es dann eigentlich in Dönerbuden und Ähnlichem weiter?
Man denke an lange Messer über 12cm.
Hungriger Polizist:´Das ist ja länger als 12cm! Her mit dem Dönermesser!!!´
Dönermann:´Mit alles Salat?´

Oder muss der Dönermann seinen Dönerspieß in einem Privaten, vom lokal getrennten Raum beschneiden? Ich Persönlich möchte sehen was in meinen Döner kommt.

Ich bin ja kein Fan von Spam und vll bekomme ich hierfür sogar einen auf den Deckel, aber samma ... ist DAS dein Ernst was du da von dir gibst?!?!?!

Zaparter
15.03.2008, 23:01
Original von EAW

Original von Zaparter
@fozzie: Sage ich das ich daruf pfeife? Bis jetzt ist noch nichts in Kraft getreten also verschwende bitte nicht deinen eigenen Webspace.

Mit meiner eigens definierten Öffentlichkeit meine ich Orte, wo Menschen sind die in irgenteiner Weise gestört werden könnten. Was absolut nicht auf den von mir erwähnten Ort zutrifft. Dort wirst du höchstens uns oder einen Kriminellen finden (wir fanden heute eine offensichtlich gestohlene Handtasche, auf den Waldboden entleert, kein Ausweis, keine Karten nur Cremes, Tabletten und ein absolut leeres Portemonaie(<-falschgeschrieben?)).
-----------------------------------
BTT: Wie geht es dann eigentlich in Dönerbuden und Ähnlichem weiter?
Man denke an lange Messer über 12cm.
Hungriger Polizist:´Das ist ja länger als 12cm! Her mit dem Dönermesser!!!´
Dönermann:´Mit alles Salat?´

Oder muss der Dönermann seinen Dönerspieß in einem Privaten, vom lokal getrennten Raum beschneiden? Ich Persönlich möchte sehen was in meinen Döner kommt.

Ich bin ja kein Fan von Spam und vll bekomme ich hierfür sogar einen auf den Deckel, aber samma ... ist DAS dein Ernst was du da von dir gibst?!?!?!

Nein es ist die Ironie des kommenden Gesetzes UND mein voller Ernst.

EAW
15.03.2008, 23:04
Original von Zaparter

Nein es ist die Ironie des kommenden Gesetzes und mein voller Ernst.

Wenn du den ironischen Sinn des neuen Gesetzes verstehen willst, dann solltest du mal ganz dringend in dich gehen.

Vielleicht fällt dir dann auf, warum das neue Gesetz Sinn macht.

Denn wenn jetzt wieder jeder selbst sein Gebiet als "nicht öffentlich" definiert, haben wir wieder genau die Situation die das Gesetz verhindern will und die uns soviel Ärger beschert hat.

Nichts für Ungut und mein Ernst.

Zaparter
15.03.2008, 23:17
Original von EAW

Original von Zaparter

Nein es ist die Ironie des kommenden Gesetzes und mein voller Ernst.

Wenn du den ironischen Sinn des neuen Gesetzes verstehen willst, dann solltest du mal ganz dringend in dich gehen.

Vielleicht fällt dir dann auf, warum das neue Gesetz Sinn macht.

Denn wenn jetzt wieder jeder selbst sein Gebiet als "nicht öffentlich" definiert, haben wir wieder genau die Situation die das Gesetz verhindern will und die uns soviel Ärger beschert hat.

Nichts für Ungut und mein Ernst.

Und natürlich muss ich dir Recht geben
Tja, wenn der schlimmste Fall eintrit, dass alle Schlupflöcher für den AS-Sport geschlossen werden ist es jammerschade, aber Gesetz ist nunmal Gesetz und an Gesetze ist sich zu halten.

ProFirstClass
15.03.2008, 23:55
Was soll diese Sinlosigkeit? Willst du dich jetzt ans Gesetz halten oder nich?
Weil einerseits interressiert dich nicht, wie "Öffentlichkeit" offiziell defeniert wird, andererseits schreibs du, man müsse sich an das Gesetz halten.
Auch das mit den Schlupflöchern passt mir nicht. Genau weil es so etwas gibt, kommen doch nur immer wieder neue Besprechungen über neuere Gesetze. Weil man soetwas ausnutzt.

Denk mal über den geistigen ********* nach den du da grad fabrizierst.

MFG PFC

Zaparter
16.03.2008, 00:35
Natürlich will ich mich nicht an das Gesetz halten, aber ich muss und ich tu es.
Und noch ist das Gesetz nicht in Kraft und natürlich nutze ich das aus, was würdest du denn machen?

Außerdem steigt unser Team vielleicht auf MiniAEGs (ihr dürft nun lachen, aber es geht uns nicht um den Bezug zum Militär sondern um Spaß) um.

fozzie
16.03.2008, 03:04
Original von Zaparter
@fozzie: Sage ich das ich daruf pfeife? Bis jetzt ist noch nichts in Kraft getreten also verschwende bitte nicht deinen eigenen Webspace.
EDIT: fozzie das soll keine Beleidigung sein nur eine Gegenwehr.

Mit meiner eigens definierten Öffentlichkeit meine ich Orte, wo Menschen sind die in irgenteiner Weise gestört werden könnten. Was absolut nicht auf den von mir erwähnten Ort zutrifft. Dort wirst du höchstens uns oder einen Kriminellen finden (wir fanden heute eine offensichtlich gestohlene Handtasche, auf den Waldboden entleert, kein Ausweis, keine Karten nur Cremes, Tabletten und ein absolut leeres Portemonaie(<-falschgeschrieben?)).


Aber Hallo, Selbstverständlich sagst du aus, dass du offensichtlich auf die deutsche Gesetzgebung scheisst! DU hast doch geschrieben, dass DU bestimmte Gebiete entgegen der gesetzlichen Definition nicht als Öffentlich ansiehst und damit unterschwellig gesagt, dass DU dort weiterhin hingehen wirst um mit Waffen herumzuspielen. Deine definition von Öffentlichkeit ist einen Dreck wert...

Und was ich oder irgendein anderer des Mod und Admin Teams mit dem Webspace macht, bzw. wofür wir diesen verwenden kann dir mal geschmeidig am Allerwertesten vorbeigehen. Aber wenn du so besorgt um unseren Webspace bist können wir dich gerne sperren. Weniger Stumpfsinnige Beiträge helfen da mehr als vorlaute, kleine 15-jährige Besserwisser.

Und ja, das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Dies tut es aber am 01.04.2008.
Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Ich hoffe die Cops nehmen dich hoch. Menschen mit einer solchen Einstellung sollte kein Zugang zu Schusswaffen gewährt werden.

-fozzie

Zaparter
16.03.2008, 09:51
Original von fozzie

DU hast doch geschrieben, dass DU bestimmte Gebiete entgegen der gesetzlichen Definition nicht als Öffentlich ansiehst und damit unterschwellig gesagt, dass DU dort weiterhin hingehen wirst um mit Waffen herumzuspielen.

-fozzie

Falsch.
Sollte es ohne weitere Schlupflöcher wie zum beispiel den Neonfarben (worüber ich dann naürlich Rechtsrat beim BüMa einholen werde, der kennt sich aus) verboten werden Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen werde ich das berücksichtigen, auch an unserem Skirmplatz den ich erwähnt hatte.

EDIT: Und auch an jedem weiteren Platz in der vom Gesetz definierten Öffentlichkeit.

fozzie
16.03.2008, 16:55
Das schöne ist ja, dass hier jeder deine widersprüchlichen Aussagen lesen kann...

BTW:
Rechtsauskünfte vom BüMa? :hehe

Zaparter
17.03.2008, 20:09
Original von fozzie

BTW:
Rechtsauskünfte vom BüMa? :hehe

Nunja, BüMa ist natürlich nicht richtig, der gute Mann ist Waffenhändler und kann natürlich an Informationen bezüglich des deutschen Waffengesetzes kommen.

Und außerdem hab ich heute Planet-Wissen geguckt, wo als Studiogast Herr Rainer Wendt Bundesvorsitzender der deutschen Polizeigewerkschaft dabei war und Stellung zum Thema Anscheinswaffen bezogen hat, so...



Herr Wendt: Die Bundesregierung hat jetzt eine neue Gesetzesinitiative gestartet und damit das führen sogenannter Anscheinswaffen verboten, hate es leider nur auf große, auf Kriegswaffen ähnliche Dinge beschränkt und nicht auf diese Pistolen. Wir haben hier natürlich das Problem, dass wenn man diese Anscheinswaffen oder auch Softairwaffen verbietet, dann kann man auch bestimmte Brauchtumspflege nicht mehr betreiben, dann kriegen wir Probleme mit dem Karnevall, ... Darum gibt es mehrere Möglichkeiten, wie das auch schon in anderen Ländern Praktiziert wird, solchen Anscheinswaffen die täuschend echt aussehen eben das täuschend Echte zu nehmen und sie beispielsweise durch Farbkennzeichnungen oder durch andere Dinge zu kennzeichnen, sodass man weiß: Die sind nicht echt.

Soweit so gut aber jetzt :-D


Moderator: Also einfach rot oder gelb anmalen.
Herr Wendt: Ja, man muss sie ja nicht komplett rot anmalen, aber wir haben jetzt dem Bundesinnenminister jetzt den Vorschlag gemacht beispielsweise hier vorne am Lauf eine deutliche Kennzeichnung zu machen, die auch nicht so leicht wegzumachen ist.

Gell? Farbe reicht also aus um eine ASG weiterhin führen zu dürfen. ;-]

fozzie
17.03.2008, 20:43
Brauchtumspflege und AS spielen sind aber zweierlei...

Und auch geht es in diesem Gespräch offensichtlich NUR darum, was die GdP gerne hätte und die wollte schon eine ganze Menge.

Desweitern geht es in dem Beitrag offensichtlich um Anscheinswaffen im Allgemeinen. Nicht nur Airsoft-Waffen sind Anscheinswaffen. Du wirst mit deiner ASG schon in Erklärungsnöte kommen, auch wenn du deinen MFD rot anpinselst - Zumal dies ja auch noch besonderen Regleungen unterliegen soll. Aber ich prophezeihe dir, dass du mit deiner ASG nicht legal im öffentlichen Wald spielen darfst...


BTW:
Was macht einen BüMa oder Waffenhändler zum Rechtsexperten? Ist dieser zufällig auch Jurist?

Zaparter
17.03.2008, 21:00
Original von fozzie
Brauchtumspflege und AS spielen sind aber zweierlei...

Und auch geht es in diesem Gespräch offensichtlich NUR darum, was die GdP gerne hätte und die wollte schon eine ganze Menge.

Desweitern geht es in dem Beitrag offensichtlich um Anscheinswaffen im Allgemeinen. Nicht nur Airsoft-Waffen sind Anscheinswaffen. Du wirst mit deiner ASG schon in Erklärungsnöte kommen, auch wenn du deinen MFD rot anpinselst - Zumal dies ja auch noch besonderen Regleungen unterliegen soll. Aber ich prophezeihe dir, dass du mit deiner ASG nicht legal im öffentlichen Wald spielen darfst...


BTW:
Was macht einen BüMa oder Waffenhändler zum Rechtsexperten? Ist dieser zufällig auch Jurist?

Nunja, Herr Wendt hält eine GBB in den Händen und erzählt was von Kindern die an Karnevall mit ASGs rumlaufen möchten. Zudem macht er gesten die GBB anzumalen. Gehts eindeutiger?

Der Waffenhändler, es ist kein BüMa, kann Juristen anrufen wenn ich zu faul bin dies zu tun.

fozzie
17.03.2008, 22:35
GBB an Karneval? Viel Erfolg. Das beweist nur, wie Unsinnig die Aussage des Herren ist.

Vielleicht solltest du auf erfahrene Leute hören, die Rücksprache mit Fach- und Sachkundigen Leuten halten, sowie auch anwaltlichen Rat bezogen haben, BEVOR du glaubst von etwas Ahnung zu haben. ODER vielleicht wäre es auch nützlich Standpunkte die dir nicht in dem Kram passen trotzdem in Erwägung zu ziehen...

EAW
18.03.2008, 01:01
Original von Zaparter

Nunja, Herr Wendt hält eine GBB in den Händen und erzählt was von Kindern die an Karnevall mit ASGs rumlaufen möchten. Zudem macht er gesten die GBB anzumalen. Gehts eindeutiger?

Der Waffenhändler, es ist kein BüMa, kann Juristen anrufen wenn ich zu faul bin dies zu tun.

Zaparter, du fängst hier grad Diskusionen an, die du nicht gewinnen kannst.
Glaub dem Onkel Fozzie mal, der weiß schon wovon er da spricht ...

Du musst dich auch mal eines Besseren belehren lassen, wenn du dich mit dem Thema nicht auskennst oder nicht genug auskennst.

Es gibt aber Leute die sich tag täglich damit befassen und dir sagen können was z.Zt. Fakt ist und was nicht.

39734
19.03.2008, 01:03
Hallo!

Wenn ich mich nicht irre, stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

1. Das neue Waffengesetz verbietet das Führen von Anscheinswaffen. Ausgenommen von diesem Verbot sind u.a. Gegenstände, die erkennbar zum Spiel bestimmt sind. Erkennbar zum Spiel bestimmt sind u.a. Gegenstände, die neonfarbene Materialien enthalten.

Quelle:
Link auf der Begadi-Seite (http://www.begadishop.de/waffg/aenderungen_im_waffengesetz_visier.pdf)

2. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen (22.02.), der Bundesrat hat ihm zugestimmt (14.03.).

Quelle:
Info-Seite des Innenministeriums (http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Waffenrecht.html)

Das neue Waffengesetz ist also gemäß Art. 78 GG zustandegekommen.
Es muss noch gegengezeichnet und verkündet werden (Art. 82 I 1 GG), aber das ist hier nur noch reine Formsache.

3. Aus den vorgenannten Punkten folgt, dass das neue Waffengesetz das Führen von SoftAir-"Waffen" nicht verbietet, wenn sie neonfarbene Materialien enthalten.
Wenn die Quellen korrekt sind gibt es da auch keine Unsicherheiten, der Wortlaut ist eindeutig und das Gesetz wird so in Kraft treten.



Eine andere Frage ist, ob man nun in der Öffentlichkeit mit (teilweise neonfarbenem) SoftAir-Spielzeug sichtbar herumlaufen sollte.
Ich denke wir sind uns alle einig, dass Schulen, Supermärkte, öffentliche Verkehrsmittel, usw. tabu sind.
Selbstverständlich ist auch Wald "Öffentlichkeit" im Sinne des Gesetzes. Daran besteht überhaupt gar kein Zweifel.
Dennoch ist das SoftAir-Spiel im Wald etwas anderes als das "Herumballern" auf offener Straße.
Der Gesetzgeber hat das Führen von als solches erkannbarem Spielzeug ausdrücklich erlaubt (oder genauer: von dem Verbot, Anscheinswaffen zu führen, ausdrücklich ausgenommen).
Rechtlich ist es nun etwa dem Fußballspielen gleichgestellt.
Ich gehe aber zum Fußballspielen auf die Wiese und nicht in die Fußgängerzone.
Ebenso gehe ich zum SoftAir spielen in den Wald und nicht in die Schule.

Auch glaube ich, dass die Polizei, sollte sie tatsächlich einmal von besorgten Spaziergängern alarmiert werden, in der Lage sein wird, SoftAir-Spielzeug als solches zu erkennen bzw. schon am Telefon durch Nachfragen die Situation schnell klären kann.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass unser Sport/Spiel unter bestimmten Voraussetzungen völlig legal ist.
Das bedeutet, dass wir SoftAir-Spieler uns nicht länger verstecken müssen, sondern, verantworungsvolles Verhalten vorausgesetzt, von unseren Mitmenschen Verständnis und Rücksichtnahme einfordern dürfen.

ProFirstClass
19.03.2008, 10:02
Sers.

Sry, aber da kann ich dir nicht zustimmen. Das mag stimmen - bei einer Billigplastiksoftair mit vercromten Stellen, welche jetzt richtig billig abblettern. Aber es gibt Leute - wie mich - welche Softair, welche zum größten Teil aus Metall sind, haben. Diese Softairs sehen auch realistisch aus und noch realistischer, wenn mal ein Kratzer im Lack ist. Außerdem Sieht auch eine Softair aus gut verarbeitetem Plastik nicht sehr unrealistisch aus. Ich kann nicht verneinen, dass das realistisch aussieht. Auch würde ich einem Polizisten nicht mal iwas vorwerfen, würde er den Unterschied nicht merken. Es gibt nämlich sehr oft gar keinen ersichtlichen und du kannst nicht erwarten, dass jeder Polizist den Unterschied zwischen einer Softair und einer echten Waffe lernt. Die Internals sieht man ja eh nicht. Und das keine Hülse den Hülsenauswurf verlässt o.Ä. sind "Details" - darauf muss ein Polizist nicht achten, da, wenn er das tun würde, das viel länger bräuchte und im ernstfall dann ja auch schon vll. jmd getroffen wäre. Bitte: Idee -> Müll !

MFG

PS: Super! Stadtwaldspieler! Aplaus. Perfekt! Und ab nächstem Jahr dürfen dann Softairs nur noch aussehen wie Brotboxen o.Ä.?!?!

39734
19.03.2008, 16:48
Lieber ProFirstClass,

die Aussage in meinem letzten Absatz bezog sich, wie mein gesamter Beitrag, auf ein SoftAir-Spielzeug, welches den Anforderungen des neuen Waffengesetzes an "erkennbar zum Spiel bestimmte Gegenstände" genügt, also "Waffen" mit neonfarbenen Teilen.
Derart gekennzeichnete Gegenstände (z.B. mit oben genanntem roten Mündungsfeuerdämpfer) sollten von einem Polizisten und eigentlich von jedermann als Spielzeug erkannt werden.
Dies ist offensichtlich die Meinung des Gesetzgebers.

Gruß!

ProFirstClass
19.03.2008, 17:07
Sers,

sry, aber so unterbelichtet bin ich auch nicht, dass ich nicht verstanden habe, dass du einen Teil der Waffe in Neonfarben haben willst. Doch das ist doch genauso schwachsinnig. Wie sieht ein echtes G36C mit neonfarbenen Teilen aus? Und wie sieht ein JG G36C mit neonfarbenen Teilen aus? Recht ähnlich. Glaubst du wirklich, dass a) jmd, welcher mit einer echten Waffe rumläuft nicht intelligent genug ist, diese auch teils mit Neonfarben zu versehen? b) dass die Polizei sich wirklich sicher sein kann ob das eine AS ist?

MFG

haxb0x
19.03.2008, 17:29
So ähnlich siehts ja auch in den USA aus. Ich habe gehört, dass die "Gangsta" auch ihre echten Waffen einfach vorne ein bisschen orange angepinselt haben, um vor der Polizei diese zuführen, naja so lange bis jmd mit einer vermeindlichen Softair erschossen worde.

39734
19.03.2008, 17:53
Natürlich kann sich ein Polizist nie ganz sicher sein, ob er es nicht vielleicht doch mit einer Feuerwaffe zu tun hat. Doch mit diesem Restrisiko müssen wir alle leben. Absolute Sicherheit wird es niemals geben und erst recht nicht für Polizisten.

Im Übrigen ist es völlig lebensfern, dass ein Straftäter seine Feuerwaffe tarnt, indem er sie teilweise anmalt.
Entweder geht es ihm um die Drohwirkung, dann wird er sie nicht anmalen.
Oder er will wirklich töten oder verletzen, dann wird er seine Waffe bis unmittelbar vor dem Gebrauch ohnehin versteckt halten, da auch eine Waffe mit rotem Mündungsfeuerdämpfer Aufmerksamkeit erregt.
Spontantäter haben ohnehin keine Zeit, ihre Waffe anzumalen.

Wenn aber bei der Polizei ein Notruf eingeht, dass im Wald Leute mit "Waffen" und hässlichen Brillen herumlaufen, dann sollte die Situation doch recht schnell zu klären sein. Im Zweifel kann der Beamte nachfragen, ob die "Waffe" vorne rot gefärbt war ...


an haxb0x:

Da steht dann natürlich die Polizei in der Verantwortung, das zu kontrollieren und gegebenenfalls im Einzelfall Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen. Meine Meinung zum Führen von SoftAir-Spielzeug in Gebieten mit großem Publikumsverkehr habe ich weiter oben schon gesagt. Ich glaube auch nicht, dass "Gangsta" mit SoftAir-Spielern verglichen werden können. Polizeibeamte sind nicht doof ...

ProFirstClass
19.03.2008, 18:07
Genau. Der Passant regt sich bei der Polizei auch noch auf, dass die "Leute mit den Waffen" hässliche Brillen haben. Gut kombiniert!
Und genau da ist es schon wieder. Entweder muss es für ALLE ersichtlich sein und nicht nur für die Polizei, weil wenn die erst mal anrückt, dann kommen erst wirklich neue Probleme für den Sport oder man verlegt den Sport auf Gebiete oder so wo auch ersichtlich ist, dass es sich nicht um Waffen handelt, oder man muss das der Öffentlich keit klar machen....

Und: Nehmen wir mal an Person X will Person Y umbringen. Sicher vll. hat er die Waffe bis zum letzten Moment in der Tasche, jedoch wird er bei einer Durchsuchung nicht festgenommen, da die Waffe ja einen Orangenen MFD hat und diese ja nicht kontrolliert werden müsste.... es würde es also schon bringen...

MFG

39734
19.03.2008, 18:40
Nein, die Passanten regen sich nicht über die Brillen auf. Aber der die Anzeige oder den Notruf entgegennehmende Beamte kann aus dem Fakt, dass die Waffenträger auch noch Brillenträger sind, noch schneller schließen, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt.
Aber wie gesagt: Nach meiner Meinung (und der des Gesetzgebers) reicht eine farbliche Markierung aus.

Ich stimme Dir in dem Punkt zu, dass man die Öffentlichkeit über die Rechtslage informieren muss, was aber durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt geschehen wird (oder schon geschehen ist).
Darüber hinaus wäre eine diesbezügliche Berichterstattung in den Medien wünschenswert, um wirklich die breite Masse zu erreichen.

Aber sollten wir uns einschränken lassen, bloß weil der Großteil der Bevölkerung mit der neuen Rechtslage (noch) nicht vertraut ist? Sollten wir nicht, im Gegenteil, durch mutiges und verantwortungsvolles Auftreten dazu beitragen, dass unser Sport/Spiel bekannt und akzeptiert wird?


ProFirstClass, Du glaubst doch nicht wirklich, dass, wenn bei jemandem, der polizeilich durchsucht und bei dem ein waffenähnlicher Gegenstand mit roter Nase gefunden wird, die Beamten dann nicht kontrollieren, ob das eine Waffe oder ein Spielzeug ist, oder?

fozzie
19.03.2008, 18:46
Nein, die werden nicht vor Ort kontrollieren ob es den waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Die werden die Waffe ersteinmal beschlagnahmen.

Und nochmal zu der wilden theorie:

JA, eine farbliche Markierung iwrd höchstwahrscheinlich ausreichen, LEIDER! Denn damit haben die ganzen KIDDIES wieder die Möglichkeit die Öffentlichkeit zu belästigen. Jeder, dem wirklich etwas an AS und der LEGALEN Ausführung selbigen liegt, wird sich ein entsprechendes Privatgelände organisieren oder ins benachbarte Ausland fahren.

Nun zum "roten MFD":
Ich denke nicht, dass ein farblich geänderter MFD ausreicht. Dies wäre so auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Sinn der Sache ist, die Waffen grossflächig mit (neon)Farben als Spielzeug kenntlich zu machen. Ich gehe davon aus, dass dies seitens der Staatsanwaltschaften und auch der Richterschaft ähnlich gesehen wird. Aber 39734, du kannst du uns aufklären, sobald du damit vor Gericht warst...


Zu "Die Polizei muss erkennen":
Die Jungs müssen einen Scheiss! Die müssen sich selbst schützen und ganz ehrlich, wenn ein unreifer Bengel meint, er könne auf öffentlichem Grund mit einer Schusswaffe hantieren muss er im Zweifel auch die Konsequenzen tragen!
Unsere Polizei hat wie immer die Arschkarte und genau das ist der Grund warum die GdP SÄMTLICHE Anscheinswaffen von der Strasse haben will. Wer das nicht versteht oder nachvollziehen kann sollte seine Finger von Waffen lassen. Denn die notwendige geistige Reife um eine Waffe zu besitzen/führen hat derjenige sicher noch nicht erreicht!

HamburgerJung
19.03.2008, 20:05
Blöde Frage, aber warum sind Deutschland, Niederlande und die USA die einzigen Länder die Probleme mit SOFTAIR haben?! In Frankreich, Italien, Österreich nichts! Da werden sogar Laser und AEG'S mit über 0,5 erlaubt! Warum können diese Länder und das "große Tolle super moderne jugendfröhliche unterstützende Deutschland" es nicht?!

9Tyr3
19.03.2008, 20:36
Jop,aber die sind ab 18 und man darf sie (meines Wissens...)nicht in der Öffentlichkeit führen(Je nach Land).
Ich glaube,manche hier wollen nicht verstehen,was Fozzy meint...
Und warum hackt ihr immer auf Deutschland herrum?

HamburgerJung
19.03.2008, 21:03
Original von 9Tyr3
Jop,aber die sind ab 18 und man darf sie (meines Wissens...)nicht in der Öffentlichkeit führen(Je nach Land).
Ich glaube,manche hier wollen nicht verstehen,was Fozzy meint...
Und warum hackt ihr immer auf Deutschland herrum? Hier ist es bloß komisch, alles wird verboten, alles hat 20 Gesetze, in anderen Ländern klappt es besser mit nur einem oder gar keinem Gesetz! Gab es bisher einen Amokläufer in Österreich? Und dort können 5 Jährige Spiele ab 18 kaufen, das ist denen egal! Airsoft's können dort auch 10 Jährige kaufen. Dort gibt es, aber keine Probleme!

39734
19.03.2008, 21:13
Und nochmal zu der wilden theorie:

JA, eine farbliche Markierung iwrd höchstwahrscheinlich ausreichen, LEIDER! Denn damit haben die ganzen KIDDIES wieder die Möglichkeit die Öffentlichkeit zu belästigen. Jeder, dem wirklich etwas an AS und der LEGALEN Ausführung selbigen liegt, wird sich ein entsprechendes Privatgelände organisieren oder ins benachbarte Ausland fahren.

„Legal“ bedeutet „gesetzlich erlaubt“. Um etwas gesetzlich erlaubtes zu tun, muss ich nicht den Geltungsbereich des Gesetzes verlassen oder mich verstecken.



Nun zum "roten MFD":
Ich denke nicht, dass ein farblich geänderter MFD ausreicht. Dies wäre so auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Sinn der Sache ist, die Waffen grossflächig mit (neon)Farben als Spielzeug kenntlich zu machen. Ich gehe davon aus, dass dies seitens der Staatsanwaltschaften und auch der Richterschaft ähnlich gesehen wird. Aber 39734, du kannst du uns aufklären, sobald du damit vor Gericht warst...

Sinn der Sache ist, ein Spielzeug von einer Waffe unterscheiden zu können. Von großflächiger Kenntlichmachung steht nichts in den Gesetzgebungsmaterialien. Wenn Du derartige Aussagen irgendwo gefunden hast, sage mir bitte wo!
Unabhängig davon ist es sicherlich eine gute Idee, die „Waffen“, mit denen man in städtischen Wäldern spielen will, großflächig zu besprühen. Aber wir diskutieren hier ja eher über die Mindestanforderungen.



Zu "Die Polizei muss erkennen":
Die Jungs müssen einen Scheiss! Die müssen sich selbst schützen und ganz ehrlich, wenn ein unreifer Bengel meint, er könne auf öffentlichem Grund mit einer Schusswaffe hantieren muss er im Zweifel auch die Konsequenzen tragen!
Unsere Polizei hat wie immer die Arschkarte und genau das ist der Grund warum die GdP SÄMTLICHE Anscheinswaffen von der Strasse haben will. Wer das nicht versteht oder nachvollziehen kann sollte seine Finger von Waffen lassen. Denn die notwendige geistige Reife um eine Waffe zu besitzen/führen hat derjenige sicher noch nicht erreicht!

Ich bin gerne bereit die Konsequenzen für mein gesetzestreues Verhalten zu tragen. Bisher war die einzige Konsequenz jedoch, dass ich mich von jemandem, der jünger ist als ich, als „unreifer Bengel“ bezeichnen lassen musste ...

Davon abgesehen stimme ich Dir zu. Polizeibeamte müssen sich schützen dürfen. Wer einen Polizisten mit einer Anscheinswaffe bedroht darf sich nicht beschweren, wenn auf ihn geschossen wird. Wenn aber ein Polizist einen SoftAir-Spieler mit einer teilweise neonfarbenen „Waffe“ in der Hand im Busch sitzen sieht, dann wird er sich nicht bedroht fühlen. Denn der Polizist sollte ja das Gesetz kennen.
Wenn besagter SoftAir-Spieler nun mit seinem Spielzeug auf den Polizisten zielt, so stellt sich sicherlich die Frage, wie sich der Polizist dann fühlt und verhalten soll.
Diese Frage muss ich aber nicht beantworten können, weil ich so etwas, und es ist eigentlich überflüssig, das hier noch einmal zu erwähnen, weder vorhabe, noch befürworte.

9Tyr3
19.03.2008, 21:13
Und dort können 5 Jährige Spiele ab 18 kaufenWelch ein Vorbild...(sic)
Wird Airsoft verboten?Hab ich garnicht mitbekommen...wenn du damit das Verbot von Automatischen >0,5J Aegs meinst,das zielte auf Schusswaffen,zu denen auch diese per Definition gehören,ab.(<05=Spielzeug)
Und ich weiss genausowenig wie du über jeden Mord im Ausland bescheit.
@39734, im Gesetzestext war doch die Rede davon,dass die Waffe größtenteils aus neonfarbenen Materialien besteht,oder?(Bin mir selbst nicht sicher.)

39734
19.03.2008, 21:41
Nein, von "größtenteils" steht da (http://www.begadishop.de/waffg/aenderungen_im_waffengesetz_visier.pdf) nichts.

9Tyr3
19.03.2008, 21:53
Schade.

MaPf
19.03.2008, 22:03
Moment mal, es geht sich doch ums "führen" der Waffen, oder?
Besitzen ohne Neonfarben ist erlaubt? Also könnte man quasi 2 Versionen von Waffen anbieten, oder jedem Gewehr sagen wir neonfarbende Griffschalen oder nen knallorangenen MFD beilegen, oder?
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
mfg

fozzie
19.03.2008, 23:16
@39734:
Wenn du dich angesprochen fühlst... Aber das nur am Rande.

Entschuldige, aber mit Waffen in der Öffentlichkeit zu hantieren ist generell verantwortungslos! Egal ob die Waffe Orange bemalt ist oder nicht!

Desweiteren steht im Gesetz ebenfalls nicht, dass ein farblich gekennzeichneter MFD ausreicht. Es ist doch aufgrund bisheriger urteile im Waffenrecht wohl eher davon auszugehen, dass ein Richter sich danach richtet, ob eben diese Markierung ausreichend ist. Und Sorry, ein kleiner MFD wird das sicherlich nicht sein. So auch während der Sitzungen des Innenausschusses von Seiten der Experten eingebracht.

EAW
19.03.2008, 23:32
Original von fozzie
Es ist doch aufgrund bisheriger urteile im Waffenrecht wohl eher davon auszugehen, dass ein Richter sich danach richtet, ob eben diese Markierung ausreichend ist. Und Sorry, ein kleiner MFD wird das sicherlich nicht sein. So auch während der Sitzungen des Innenausschusses von Seiten der Experten eingebracht.

Ich denke DAS ist genau das, was wir uns im Moment erstmal zu Gemüte führen sollten.

Alles andere sind wilde Spekulationen, die wir noch 20 Seiten lang diskutieren könnten, uns aber nicht weiter bringten.

Warten wir doch einfach ab, bis die ganze Sache gegessen ist, dann sind wir alle schlauer und können uns unsinnige Diskusionen und Wiederholungen ersparen.

39734
19.03.2008, 23:44
Teilweise richtig.
Es geht in der Tat um das Führen der SoftAir-"Waffen", besitzen darfst Du was Du willst.
Sinn und Zweck der Gesetzesänderung in diesem Punkt ist die Verhinderung von Verwechslungen.
Was aussieht wie eine Waffe darf nicht geführt werden.
Was nicht aussieht wie eine Waffe darf geführt werden.
Wie eine Waffe sieht nicht aus, was neonfarbene Materialien enthält.

Dieses dem Wortlaut nach zu weite Gesetz muss nun nach Sinn und Zweck ausgelegt werden. Sinn machen nur farbige Teile, die auf den ersten Blick sichtbar sind. Eine farbige Griffschale genügt daher wohl nicht. Ein farbiger MFD genügt m.E. sehr wohl, weil er sofort sichtbar ist. Andere Ansichten werden hier im Forum vehement vertreten.

Um ganz sicher zu gehen, würde ich empfehlen, dass Du Dein SoftAir-Spielzeug möglichst großflächig und eher im vorderen Bereich anmalst/ansprühst.

fozzie
19.03.2008, 23:55
Du verwendest den Begriff Spielzeug. Auch wenn diese Bezeichnung hinnehmbar ist möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es sich um Schusswaffen handelt! Diese sind bei weniger als 0,5J Mündungsenergie zwar vom WaffG weitestgehend ausgenommen aber dennoch Waffen!

HamburgerJung
19.03.2008, 23:56
Merkt doch mal endlich, wenn ich eine echte Waffe habe... Könnte ich sie ja auch lila anmalen! Damit renne ich nun in eine Bank, die denken sich "haha-nur eine Softair" doch plötzlich schießt er mit scharfer Munition! Denke das dürfte keine Lösung sein...

mister4
20.03.2008, 00:16
Genau das mein ich auch...aber man kann wirklich ewig darüber diskutieren, wie EAW gesagt hat...

39734
20.03.2008, 01:30
Entschuldige, aber mit Waffen in der Öffentlichkeit zu hantieren ist generell verantwortungslos! Egal ob die Waffe Orange bemalt ist oder nicht!


Du verwendest den Begriff Spielzeug. Auch wenn diese Bezeichnung hinnehmbar ist möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es sich um Schusswaffen handelt! Diese sind bei weniger als 0,5J Mündungsenergie zwar vom WaffG weitestgehend ausgenommen aber dennoch Waffen!

Lasst uns nicht über Begriffe streiten. Der BGH hat jedenfalls für den Bereich des Strafrechts schon sehr früh Waffen als Werkzeuge, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, definiert.
Das trifft auf SoftAir-Speilzeug nicht zu.
Ob jetzt im Waffenrecht andere Definitionen gelten weiß ich nicht aus dem Kopf.
Ist doch auch egal.



Desweiteren steht im Gesetz ebenfalls nicht, dass ein farblich gekennzeichneter MFD ausreicht. Es ist doch aufgrund bisheriger urteile im Waffenrecht wohl eher davon auszugehen, dass ein Richter sich danach richtet, ob eben diese Markierung ausreichend ist. Und Sorry, ein kleiner MFD wird das sicherlich nicht sein. So auch während der Sitzungen des Innenausschusses von Seiten der Experten eingebracht.

In der Tat wurde von einem Sachverständigen empfohlen "ausreichend große" farbliche Markierungen zu verlangen. Im Gesetz steht davon aber nach wie vor nichts. Auch ist es möglich, dass die Gericht in Zukunft in Deinem Sinne entscheiden, Richter können alles begründen.
Grundsätzlich ist für den Bürger aber erst mal alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.


Alles andere sind wilde Spekulationen, die wir noch 20 Seiten lang diskutieren könnten, uns aber nicht weiter bringten.

Das ist wohl wahr.

9Tyr3
20.03.2008, 11:45
Werkzeuge, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen
Das trifft genausowenig für ein Florett zu,und es ist trotzdem eine Waffe,und Schusswaffen sind Asgs der Definition nach auch.

9Tyr3
20.03.2008, 11:46
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