Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LARP- Waffen und Anbauten
Shredhead
07.09.2008, 13:15
Ich habe vor, mit 0,5er ASGs als Grundlage, "Laserpistolen" für LARPer zu basteln. Das heißt auch, dass ich sie soweit umbaue, dass sie nicht mehr unter den Anscheinswaffenparagraphen fallen (nach menschlichem Ermessen).
Jetzt möchte ich aber an diese "Geschossspielzeuge(?)", die sie immer noch sein müssten, billige LED- Lampen und/oder Laserpointer anbauen.
Die Frage ist, darf ich das? Ich habe mir das Waffengesetz durchgelesen, bin aber immer noch nicht schlauer.
Ich wäre für jede hilfreiche Antwort dankbar.
M4 Zocker
08.09.2008, 14:04
nach dem neuen WaffG ist es !verboten! an einer Softair Laser,Licht anzubauen das den "Gegner" beleuchtet.
Das hat was mit den Menschenrechten zu tun und irgendwas mit dem 2.Weltkrieg.
Ich habe aber einmal etwas darüber gelesen, dass es erlaubt ist wenn es FEST angebaut ist (nicht schnell abmontierbar) aber riskiere es lieber nicht.
So viel ich weis, hat das mit dem Wildern von Wildtieren zu tun und nichts mit Menschenrechten oder WKII...
nach dem neuen WaffG ist es !verboten! an einer Softair Laser,Licht anzubauen das den "Gegner" beleuchtet.
Das hat was mit den Menschenrechten zu tun und irgendwas mit dem 2.Weltkrieg.
Ich habe aber einmal etwas darüber gelesen, dass es erlaubt ist wenn es FEST angebaut ist (nicht schnell abmontierbar) aber riskiere es lieber nicht.
1. Verwarnung: Halbwissen (bzw Nicht-Wissen im Rechtsbereich!)
Im Waffg. steht, dass man an Anscheinswaffen in DE keine Laser, Taclights,... anbauen darf. In wie fern mal allerdings <0.5er umbauen kann (bzw. DARF), dass sie nicht mehr als Anscheinswaffen gelten (müsste schon eine arg kroteske Form sein) weiß ich nicht.
Wenn das überhaupt erlaubt ist, denke ich, dass wir uns mal wieder in einer der berüchtigten Grauzonen bewegen. Aber nur wenn...
-Skip
M4 Zocker
08.09.2008, 15:44
wegen was habe ich jetzt eigentlich die verwarnung bekommen?
Dass es verboten ist, bin ich mir zu 99,99% sicher.
also weil ich gesagt habe, dass es wegen den Menschenrechten und WK verboten ist oder? Dann möchte ich mich dafür entschuldigen. Ich bin auch nur ein Mensch und das habe ich in diesem Forum gelesen und habe mir gedacht wenn kein Admin was dazu sagt und andere zustimmen, dann wird das schon stimmen.
mfg M4
Shredhead
08.09.2008, 15:55
Nur mal zur Veranschaulichung, das wird am Ende noch etwas krasser umgebaut sein als dieses Beispiel:
http://s3.directupload.net/images/080908/h2qrn5bh.jpg (http://www.directupload.net)
Da kommen noch Energieleitungen, Symbole etc. pp. dran.
Es ist dann definitiv keine Anscheinswaffe mehr, dafür sorge ich. Die Anbauten würde ich auf jeden Fall fest verbauen, so dass nur die Batterien noch gewechselt werden können.
Wann ist eine Anscheinswaffe keine Anscheinswaffe mehr?
Gute Frage!
Faustregel:
Solange ein unbedarfter Dritter (z.B.: deine Oma mit dem grauen Star) etwas als Waffe erkennt, ist es eine "Anscheinswaffe".
Das obige Bild ist 100% eine "Anscheinswaffe". Da werden Aufkleber, Beschriftungen, Leuchtfarbe nichts ändern.
Shredhead
08.09.2008, 16:56
Da gibt es keine "Faustregel" und auch keine "Oma mit grauem Star"!
Auszug aus dem WaffG:
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von
Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen
zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild
zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer
kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder
Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist.
Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere
Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder
unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von
Feuerwaffen aufweisen.
Das Endprodukt wird einige dieser Merkmale aufweisen.
Das Endprodukt wird einige dieser Merkmale aufweisen
siehste, solange die Merkmale da sind, ist es eine "Anscheinswaffe".
Du meinst aber sicherlich
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild
zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind
Du solltest
Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere
Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder
unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von
Feuerwaffen aufweisen.
nicht ausser acht lassen.
Da kommt dann sehr wohl die Omi ins Spiel.
Shredhead
08.09.2008, 17:28
...Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder
unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von
Feuerwaffen aufweisen.
Diese Merkmale meinte ich. Die Grundfrage bleibt trotzdem, ob ich die entsprechenden Teile nun anbauen kann oder nicht.
Star Wars Fans mit diesen Waffen machen sich ja normalerweise auch nicht strafbar, wenn sie damit auf Cons oder anderen Veranstaltungen (z.B. Kino) rumlaufen.
Darfst Du an ein Stück totem Holz (Besenstiel) eine Lampe oder einen Laserpointer, mittels Klebeband befestigen?
Ja.
Anders sieht es aus, wenn Du eine Waffenlichtmontage nutzt, da diese in D verboten sind (ja ich kenne die BKA Bescheide hierzu und halte sie für Müll, da der eine die Montage erlaubt und der andere verbietet, je nachdem welches Zubehör man hat).
Es ist schwer über irgendwelche Konstruktionen zu reden, wenn man nicht weiss, wie diese aussehen soll. Grad wenn Du eine "Waffe" als Ausgangsprodukt einsetzt, wird es noch schwerer den "Nicht-Anschein" zu bekommen.
Shredhead
08.09.2008, 18:02
@DSS, das Ausgangsprodukt ist keine "Waffe", sondern ein Spielzeug.
Ich habe mich gerade noch einmal intensiv mit dem WaffG auseinandergesetzt und bin dabei auf folgenden Punkt aufmerksam geworden:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre),
die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können,
denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei
denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die
Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.Bedeutet das nun, dass damit auch das Verbot des Anbringens von Zielen beleuchtenden Hilfsmitteln an <0,5er nicht greift?
@Moderatoren, wenn das Thema hier nicht weiter geführt werden soll, können wir auch dicht machen, Antworten dann bitte per PN.
€dit: Pfeilrichtung geändert.
Du kannst lesen? Der erste Satz sagt doch genau aus, das Spielzeugwaffen zwar vom WaffG ausgenommen werden, aber der 42a greift!
Shredhead
08.09.2008, 18:14
Ja, und im §42a steht dazu gar nichts weiter. Heißt also (allerhöchstwahrscheinlich und nicht rechtsverbindlich) ja?
€dit: Wäre das nicht ein Dammbruch?
Es steht da sehr Deutlich, dass Spielzeug nicht aus der Definition"Anscheinswaffe" genommen wird. Montage an "Waffen" ist verboten. Ergo: Bybye zum Geweih (und Laser!)
Shredhead
08.09.2008, 18:29
Ok, danke, also zurück zum Anfang und zu meiner Grundfrage.
Ich bin echt glücklich, dass ich kein Jurist bin. Da raucht einem wirklich der Kopf, wenn man versucht, die Gesetze zu verstehen.
Deine Grundfrage wurde doch schon beantwortet.
Wir können nichts dafür, dass dir die Antwort nicht gefällt und es wird sich nichts ändern, solange "Anschein" davor steht.
Shredhead
08.09.2008, 19:28
Nein, wurde sie nicht, da in dem Fall dann schon kein "Anschein" mehr davor stünde.
Ich habe jetzt eine Anfrage per eMail an das Beschussamt Suhl geschickt, die Antwort werde ich dann hier posten.
Mann mann mann!
Selbstzitat
Darfst Du an ein Stück totem Holz (Besenstiel) eine Lampe oder einen Laserpointer, mittels Klebeband befestigen?
Ja.
Anders sieht es aus, wenn Du eine Waffenlichtmontage nutzt, da diese in D verboten sind (ja ich kenne die BKA Bescheide hierzu und halte sie für Müll, da der eine die Montage erlaubt und der andere verbietet, je nachdem welches Zubehör man hat).
Es ist schwer über irgendwelche Konstruktionen zu reden, wenn man nicht weiss, wie diese aussehen soll. Grad wenn Du eine "Waffe" als Ausgangsprodukt einsetzt, wird es noch schwerer den "Nicht-Anschein" zu bekommen
keine Waffe (auch nicht Anschein) / keine Waffenmontage, dann ja.
Und mir ist fraglich, was dir ein Beschussamt zur Anscheinswaffenproblematik schreiben könnten.
Die dürfen dir noch weniger erzählen als dein Sachbearbeiter, Abteilung Waffenrecht.
Shredhead
08.09.2008, 19:55
Nochmal, die ursprüngliche Anscheinswaffe soll gesetzeskonform (nach meiner Interpretation) so weit umgebaut werden (äußerlich), dass sie keine Anscheinswaffe mehr ist.
Dann will ich an diese nicht-mehr-Anscheinswaffe, die trotzdem noch ein "Geschossspielzeug" ist, handelsübliche LED- Lampen und/oder Laserpointer mit Hilfe von z.B. Klebstoff oder Kabelbindern dauerhaft anbringen. Ich will dabei keine taktischen Montagen oder Schalter verwenden.
Dieselbe Problematik würde sich ergeben, wenn ich das an NERF- Waffen anbringen wollte.
Und offenbar geben die Beschussämter doch Auskunft, z.B. im Zuge der Novellierung des WaffG hin und wieder geschehen.
Durch die ganze wann sind "Anscheinswaffen keine Anscheinswaffen" Diskussion, habe ich ein paar Sachen falsch dargelegt.
Abschnitt 3:
Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P42a) ausgenommene Waffen
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl1Ab1u1) Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.
somit greift die
Anlage 2 (zu § 2 (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P2) Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
nicht.
Wenn die Lampe/der Laser fest mit der "Anscheinswaffe" verbunden ist und sich dadurch nicht an andere Waffen befestigen lässt. könnte dies legal sein.
Anscheinswaffenproblematik ist für das öffentliche Führen wichtig.
Aber alles unverbindlich, bin kein RA/Jurist.
Gibts aber noch das Problem mit dem Tuning, dies ist bei (fast) allen Modellen sehr leicht möglich.
Powered by vBulletin™ Version 4.1.0 Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.