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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Tuning" unter 0,5Joule



#Acid
27.01.2007, 23:55
Hallo, bitte nicht gleich schließen, weil der Titel Tuning heißt. Hier geht es um folgendes:
Beim neuen A&K M4 soll die Reichweite recht mieß sein, da die hier bald eintrifft, wollte ich ihr eine Art Tuning verpassen, wie es schon Chicago gemacht hat. D.h.: Neues HopUp für die Reichweite sowie ein Präzisionslauf, da sie gechronte 0.44 J hat und daher noch reichlich Luft hat (ein Präzisionslauf bringt höchstens 0,2 J!). Ebenso, wenn nötig, würde ein paar neue Gears eingebaut werden.


Nun die große Frage: Eigt. müsste dies ja legal bleiben (werde dafür sorgen, dass es unter 0.5J bleibt), hat ja auch schon Chicago gemacht, oder ist es illegal, da "waffenrelevante Teile" verändert werden?
Müsste die Waffe wie die großen Brüder ihr :F: bekommen auch nochmal eine Abnahme erhalten?



Bitte kein Halbwissen, ist ein ernstes Thema! Also nur die, die wirklich Ahnung haben posten.

Alek
28.01.2007, 00:01
Ist illegal, da du waffenrelevante Teile(Lauf) änderst. Zumal du das M4 NACH dem Umbau erneut beschießen lassen musst.

#Acid
28.01.2007, 00:04
Ok, und wie siehts mit dem neuen HopUp aus?

KAMPFTIER
28.01.2007, 00:04
Moin Moin

Also es ist auf jeden Fall illegal, wenn du Waffenrelevante Teile veränderst, es sei denn du bist Büchsenmacher, wo ich jetzt mal nicht von ausgehe ;-) .
Wenn du an deiner Knifte rumbastelst und ein Hop Up Gumi veränderst oder den Lauf ersetzt und sie vorher 0,44 Joule hatte und jetzt 0,46 hat, dann ist das genau so illegal wie wenn du aus 0,6 Joule 1,5 Joule machst oder so. Klar wenn deine Knifte natürlich nach dem Tuning mehr als 0,5 Joule hat, allerdings nicht abgenommen ist und kein F besitzt, dann wird es richtig übel. Dann bist du im Besitz einer illegalen Kriegswaffe und was das für Folegn haben kann muß ich ja denke ich nicht erläutern.
Wenn deine Waffe mehr Leistung oder Präzision bekommen soll, egal ob sie unter 0,5 Joule bleibt, dann darf das nur von autorisiertem Fachpersonal gemacht werden, also Büchsenmacher und Konsorten.
Danach muß sie dann neu abgenommen werden und alles ist in Butter. Aber das verändern Waffenrelevanter Teile selbst machen ist auf jeden Fall in jeglicher Hinsicht illegal, egal ob es ein starkes Tuning ist oder ein schwaches.
Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Gruß KAMPFTIER http://img105.imageshack.us/img105/8040/essen23as1.gif (http://imageshack.us)

#Acid
28.01.2007, 00:07
Ok, das wollte ich wissen. Schade, dann kann man wohl daran nichts machen. Muss ich darauf hoffen, dass der der mir die Infos über schlechte Reichweite Fehlinformationen gegeben hat.

Könnte man auf legalem Wege was an der Reichweite machen?
Wieviel kostet solch ein Einbau+Beschuss durchschnittlich beim Büchsenmacher oder könnte man es auch zurück zum Verkäufer schicken, dass der das dann macht?

Huckel
28.01.2007, 00:22
Reichweite kannst du mit guten BBs erhöhen. Glaub mir, die machen einiges aus! Es kann auch sein, dass die schlechten Ergebnisse da herrühren, dass das M4 zu Beginn zu stark geölt ist und das Hop Up erstmal eingeschossen werden muss.

#Acid
28.01.2007, 00:31
Gute BBs habe ich, werd dann auch mal First Targets ausprobieren..
King BBs sind doch in Ordnung, oder?
Kann ich beim einschießen schon verwendete Kugeln benutzen? Sonst heize ich da umsonst so 2000 Kugeln raus...

ssg69sniper®
28.01.2007, 00:49
Bei einem Spielzeug waffenrelevate Teile austauschen? Nene, da ist nix. Es gab bereits so viele Diskussionen zu dem Thema.
Wenn es unter 0,5 bleibt ist es legal, da man an Spielzeug/ normalen Gebrauchsgegenständen rumbasteln darf wie man will.

#Acid
28.01.2007, 01:55
Jetzt steht Aussage gegen Aussage.
FlashBang, hast du die passenden § bereit?

:gut

Inzwischen kann das ein Mod in den Rechtsbereich für 0.5 schieben und vllt. pinnen, wird noch vielen helfen.

ssg69sniper®
28.01.2007, 02:03
Das Problem ist: es gibt dazu keine Paragraphen. Es muss auf ein Urteil gewartet werden, welches wohl nicht so schnell zustande kommen wird.

Jugendlicher mit modifizierter ASG unter 0,5 Joule wird kontrolliert, ASG eingezogen, er bekommt sie zurück, alles in Ordnung, nichts Weiteres.

Jugendlicher mit modifizierter ASG über 0,5 Joule wird kontrolliert, ASG wird eingezogen und gleich vernichtet, Strafanzeige. Da allerdings ÜBER 0,5 Joule, war es wirklich illegal.

P.S.: Bis ein Lauf in eine ASG eingebaut wird, ist es nur ein stinknormales Metallrohr, die Händler wollen sichergehen. Sonst müssten im Baumarkt alle Rohre erst an Personen ab 18 verkauft werden.

mfg, Lukas

(Scharf)Schütze Schneider
28.01.2007, 12:14
Ja, so ist es
Ich habe in einem Waffenladen auch den Händler zu dieser Sache gefragt ( der sollte es wissen), und er meinte, wie schon bereits erwähnt, das ein modifizierter Markierer, solange <0,5 Joule nicht illegal ist. Lediglich die Garantie verfällt!! Und das ist, meiner Ansicht nach auch ein sehr wichtiger Punkt!

Alek
28.01.2007, 12:42
Und du musst sie nach Änderung LEISTUNGSrelevater Teile neu beschießen lassen(Beschussamt, 40€).

DAK
28.01.2007, 13:40
Also wenn der Markierer unter 0,5 Joule bleibt ist er zwar noch ein Spielzeug,
allerdings besitzt du dann sozusagen ein neues Modell, was noch nicht abgenommen wurde und so auch noch nicht aus dem Waffengesetz herausfallen kann.

Somit muss der Markierer nach jeden Umbau an der Gearbox Lauf etc. neu zum Beschussamt, halt genau wie bei getunten Autos und dem TÜV.

MFG D.A.K

ssg69sniper®
28.01.2007, 13:42
Diese Spielzeuge wurden nie abgenommen. Der Importeur/ Händler garantiert dir, dass die Mündungsenergie unter 0,5 Joule liegt. Er brennt seine (freiwilligen) Markings drauf und fertig. Und niemand beim BKA, Beschussamt oder auch der Kloputzbehörde weiß, dass diese ASG in Deutschland überhaupt existiert.

DAK
28.01.2007, 13:47
Ok, aber dann müsste man selber ja nach dem Umbau garantieren, dass der Markierer unter 0,5 Joule bleibt, und ich glaube das könnte etwas schwer werden, da man selber ja kein Autorisiertes Personal ist( in den meisten Fällen)
^^

MFG D.A.K

#Acid
28.01.2007, 13:52
Man könnte mit einem Chronometer messen.

DAK
28.01.2007, 14:04
Ich weiß, aber meinste dass dir irgendeine Behörde das abnehmen würde?
Also ich denke dass das bei den Händlern und der Garantie unter 0,5 Joule klappt, weil sie autorisiertes Personal dafür haben.


MFG D.A.K

ssg69sniper®
28.01.2007, 14:06
Genau. Nach dem Tuning garantierst du selbst dafür, dass die Mündungsenergie im legalen Bereich bleibt. Wenn nicht, und du erwischt wirst, bist du der Schuldige, nicht mehr GSG oder Pro-Line.

Benschi
28.01.2007, 14:25
--> Verschoben in das richtige Forum.

Drunkenman
28.01.2007, 14:55
Du kaufst dir einen guten (also nicht diese Drecksteile, wie sie z. B. Begadi oder AS24 anbieten) Chronometer, was sich jedoch imo nicht rechnen würde, bzw ich nicht wüsste, wo du einen solchen herbekommen solltest, oder fragst, falls ein Händler in deiner Nähe wohnt, ob du ihren Chrono mitbenutzen dürftest. Dann baust du es ein, testest es, ist es über 0,5 wieder raus damit, wenn nicht, lässt du es drin. Fertig.



Also ich denke dass das bei den Händlern und der Garantie unter 0,5 Joule klappt, weil sie autorisiertes Personal dafür haben.

Wer hat dir denn dies eingeredet? Seit wann haben Importeure oder Händler automatisch dafür autorisiertes Personal? Ich meine, ich weiß ja, dass K&Z zum Beispiel Waffen, welche mit dem :F: versehen sind tunen und neu abnehmen darf, aber dass Proline zum Beispiel autorisiertes Personal hat, wäre mir neu, wozu bräuchten sie dies auch.


Dann bist du im Besitz einer illegalen Kriegswaffe und was das für Folegn haben kann muß ich ja denke ich nicht erläutern.

Falsch! Du besitzt dann eine verbotene Waffe, jedoch hat das Kriegswaffengesetz hier keinerlei Anwendung, wenn ich mich recht entsinne.


Diese Spielzeuge wurden nie abgenommen. Der Importeur/ Händler garantiert dir, dass die Mündungsenergie unter 0,5 Joule liegt. Er brennt seine (freiwilligen) Markings drauf und fertig. Und niemand beim BKA, Beschussamt oder auch der Kloputzbehörde weiß, dass diese ASG in Deutschland überhaupt existiert.

Dies ist soweit auch nicht ganz richtig, Waffen wie z. B. die R-Reihe, welche von Haus aus rund 0,7 besitzen, müssten eigentlich beim PTB gemeldet sein, hier bin ich mir jedoch nicht ganz sicher.

ssg69sniper®
28.01.2007, 14:59
Wer hat dir denn dies eingeredet? Seit wann haben Importeure oder Händler automatisch dafür autorisiertes Personal? Ich meine, ich weiß ja, dass K&Z zum Beispiel Waffen, welche mit dem F im Fünfeck versehen sind tunen und neu abnehmen darf, aber dass Proline zum Beispiel autorisiertes Personal hat, wäre mir neu, wozu bräuchten sie dies auch.
Proline hat einen Büchsenmacher, der die ASGs auf <0,5 Joule umbaut.


Dies ist soweit auch nicht ganz richtig, Waffen wie z. B. die R-Reihe, welche von Haus aus rund 0,7 besitzen, müssten eigentlich beim PTB gemeldet sein, hier bin ich mir jedoch nicht ganz sicher.
Weil sie importiert werden und erst in DE auf unter 0,5 umgebaut werden. Der Import solcher Waffen muss angemeldet werden. Registriert ist die ASG dort allerdings in keiner Weise.

Der_Streit
27.02.2007, 21:15
ich habe hier im thread was von freiwilligen markings gelesen.

wäre es legal, von einer <0,5J M16 (TM clone) den body, das frontset und den lauf gegen einen G&P M16A1 metalbody und ein G&P XM177 frontset samt gekürztem lauf zu tauschen?

OxKing
27.02.2007, 22:03
Original von ssg69sniper
Proline hat einen Büchsenmacher, der die ASGs auf <0,5 Joule umbaut.


Ja, indem der Löcher in die Nozzles bohrt.
Blöd nur das das so sehr komisch und irgendwie kaputt aussah,
das ich denen meine AEG wieder hingeschickt habe, weil ich dachte das es ein Fehler war.
Nun durfte ich schon 15 Euro Postgebühren bezahlen,
(hab aber über die Rücktransportkosten von 4,50 Euro noch nen Gutschein von SP bekommen)
und DHL hat mein Paket "verloren". (SP hat nun nen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt.)
Auf jedenfall habe ich durch diese IMHO unprofessionelle "Drosselmethode" nun viel ärger und kosten gehabt (und meine R6 ist bei DHL verschollen).
Hätten die das in den eMails in denen ich von diesem Loch/Riss erzählte das erklärt das dies ihre Drosselmethode ist wärs ja noch ok.
Leider will SP das nicht so öffentlich machen, da die wohl Angst haben das dann einfach
die Leute ihre Nozzles zukleben und dann mehr als 0,5J haben.


Sorry, aber was hat das mit der rechtlichen Lage zum 0,5er Tuning zu tun?

Gruß
- Flash

Flash
27.02.2007, 22:23
Nun ja, schauen wir doch mal, was einen potentiell überhaupt daran hindert, an der ASG rumzuschrauben.

§26 WaffG Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
In diesem § wird die nichtgewerbsmäßige Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von Waffen untersagt, wenn sie nicht durch authorisierte Personen erfolgt.

Was sind denn nun Waffen?
Laut §1 II Nr. 1 WaffG unter anderem alle Schusswaffen.

Was sind Schusswaffen?
Laut Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1

1.1 Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Yep, unsere ASGs sind eindeutig Schusswaffen.

Gibt es eventuell Ausnahmen, bei denen das WaffG nicht gilt?
Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2

1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,
- sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule (J) steigt oder
- sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.
Wenn wir den BKA-Bescheid nun als relevant ansehen (eine Diskussion hierzu könnte man in einem gesonderten Thread anstrengen, falls Bedarf besteht) müssen wir die 0,08J durch 0,5J ersetzen.
Da man für eine höhere Energie eine neue Feder bräuchte und diese kein allgemein gebräuchliches Werkzeug darstellt, fällt die erste Einschränkung flach. Auch stellen laut Gerichtsurteil (siehe altes Forum) die ASGs keine getreuen Nachahmungen von Schusswaffen dar.
Die 0,5J ASGs fallen also unter diese Ausnahme.

Die Folge ist, dass das WaffG auf diese ausgeschlossene Unterkategorie der Schusswaffen keine Anwendung findet. Der §26 WaffG scheidet aus.

Andere Verbotsnormen sind mir nicht ersichtlich.

Deshalb vertrete ich die Ansicht, dass man 0,5J ASGs verändern darf. Sobald sie allerdings über 0,5J kommen gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Die ASG schießt halbautomatisch
In diesem Fall wird sie juristisch zu einer "echten" Waffe und steht z.B. einem Jagdgewehr in nichts nach. Die WBK-Befreiung greift nicht, da kein :F: auf der ASG ist.

2. Die ASG schießt vollautomatisch
In diesem Fall wird die ASG zu einer verbotenen Waffe nach §40 WaffG. Diese dürftet ihr noch nicht mal mit einer WBK haben, außer einer der in §40 II WaffG genannten Gründe greift.


Ich hoffe, ich konnte meine Meinung überzeugend und nachvollziehbar darstellen.


Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns in einer der Rechtssektionen befinden und ein strittiges Thema behandelt wird. Bitte zitiert auch die Normen auf die ihr euch bezieht und plappert nicht irgendwas nach, was man in anderen Foren so liest.

Es ist schockierend, wie unreflektiert viele die unbegründeten Behauptungen von anderen Forenusern annehmen und wiedergeben.

Diejenigen, die eine ungünstige Meinung zu einem Thema vertreten werden oft ohne Nennung irgendwelcher Gegenargumente niedergemäht und diejenigen, welche einfach eine günstige Ansicht herausschreien, egal wie unbegründet, haben natürlich recht.

Dass es bei vielen Fragen keine "richtigen" und "falschen" Antworten sondern nur mehr oder minder vertretbare Meinungen gibt, wird in 99% der Fälle einfach übersehen.
Ich poste auch nur meine Ansichten zu den aufgeworfenen Fragen und versuche sie, so gut es geht, mit Normen und juristischer Argumentationsführung zu belegen. Mir ist klar, dass die wenigsten etwas von den Auslegungsarten gehört haben oder anderem juristischen Handwerkszeug. Aber wenigstens ein paar Paragraphen, auf die man seine Aussage stützt, sollten doch nennbar sein. Es hat nicht jeder nen Schönfelder, nen Sartorius und nen Haufen Spezialgesetze daheim rumliegen, aber das braucht man doch auch gar nicht. Auf http://bundesrecht.juris.de gibt es doch alle Gesetze die man hier braucht in HTML und PDF Format!

Hm, ich schweife aber vom Thema ab. Tut mir Leid.
Das war nur einiges, was sich die letzte Zeit aufgestaut hat beim Durchstöbern der verschiedenen Softair-Foren.
Bei Diskussionbedarf zur Situation des deutschen Softair-Rechtsverständnisses kann gerne ein eigener Thread eröffnet werden.

Gruß
- Flash