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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehemals Ge"F"te Waffen



H5N1
29.01.2007, 14:53
So, ich habe folgendes Problem. Ich habe Eine Softair (P226), und die wurde vor dem BKA Freistellungsbescheid erworben (ich bin jetz zu faul auf der Rechnung zu kucken wann genau). Jedenfalls musste die Softair damals noch das :F: tragen und man brauchte zum Führen einen Waffenschein. Jetzt hat sich das ja alles geändert, man darf die Waffe mit 14 Kaufen und führen wie man lustig ist (was ein halbwegs normaler Mensch natürlich net macht). Aber das :F: auf der Waffe ist natürlich geblieben. Was mache ich jetz?

Kann ich die Waffe trotzdem mit auf nen Skirm nehmen, und wenn wir kontrolliert werden die Rechnung vorzeigen, oder hab ich auf gut deutsch die Ar...karte gezogen???


Denn die Waffe hat ja <0,5J, aber das werden die Beamten mir natürlich net glauben, da F im Fünfeck.

Soll ich die Waffe jetzt vernichten, da ich mich unter 18 Jahren mit dem Besitz einer ge F ten Waffe ja theoretisch Strafbar machen würde?


Luka$

ssg69sniper®
29.01.2007, 15:08
Die Waffe hat trotz allem ein :F:. Damit ist sie an die gleichen Auflagen gebunden wie eine "normale" freie Waffe. Egal ob unter 0,5 oder nicht, das :F: ist da.

Nicht vernichten, einem "Berechtigten", also einer volljährigen Person übergeben.

H5N1
29.01.2007, 15:22
So ein KOT

Ich nehme mal an, dass das erneute Beschießen sich net lohnen würde, bei ner 30€ Softair...

Son mist..

Will jemand ne SigSauer P226 kaufen :hehe

Gut das mir das noch aufgefallen ist, ich benutze die Waffe nämlich schon ein halbes Jahr munter weiter...


Luka$