![]() |
|
|
|
#41 |
|
SoftairBoard User
|
Grimm, sorry das ich das wieder aufgreife, aber kann man dann nicht als Pächter "[Place Teamname here]" angeben? Also so, dass das Gelände von einer Gruppe von Personen gepachtet wird, die alle gemeinsam die Pachtsumme zahlen? Dann wäre alle Mitglieder Pächter und wenn ein neuer dazukommt, muss man den Pachtvertrag nicht nochmal ändern. Jedoch dürften sie logischerweise dann keine Gäste drauf spielen lassen.
Können sie das "Team" als Club eintragen oder MUSS es ein e.V. sein? Achtung das ist nur eine Frage! Also verlasst euch nicht auf meinen Text! |
|
|
|
|
|
#42 |
|
SoftairBoard User
Registriert seit: 14.04.2007
Alter: 17
Beiträge: 12
![]() |
Danke für die Antwort.
Allein hilft mir das natürlich nichts dort spielen zu dürfen. An dieser Stelle wird nun die Frage meines Vorposters interessant. Nun hätte ich zusätzlich noch die Frage wo genau es verankert ist, das man selbst im Besitz des Spielgeländes sein muss. Ich würde mich über eine Antwort freuen. In diesem Sinne MfG Domimik |
|
|
|
|
|
#43 |
|
Administrator
Registriert seit: 10.07.2006
Ort: Franken
Alter: 33
Beiträge: 3.594
![]() |
Das hat Flash schon erläutert: Dann (e.V. vorrausgesetzt) darf da die juristishce Person "XY" spielen, nicht aber die eV Mitglieder...
|
|
|
|
|
|
#44 |
|
SoftairBoard User
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 11
![]() |
Also ist ein e.V. eine juristische Person?
*klatsch an Kopf* Warum frag ich, das könnte man doch einfach mal nachprüfen! Google und gesetze-im-internet ist nur einen Klick entfernt. § 21 BGB: Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. Ok, also ist ein e.V. eine juristische Person. Aber was ist ein "normaler" Verein? Direkt steht da nichts im BGB. Ich würde deshalb vermuten, dass es einfach eine (nicht eigens rechtsfähige) Personengemeinschaft ist. Wenn das, was ihr bisher geschrieben habt, stimmt, dann müsste man also auf die Mieterseite des Vertrags alle Spieler bringen. Da dürfte der e.V. die genau falsche Wahl sein. Ohne Eintragung stünde ja dann die Personengemeinschaft dem Vermieter gegenüber, oder nicht? Gibt es außer dem Mietvertrag vielleicht noch eine Mögichkeit, Besitz zu vermitteln? Eventuell mit einem anderen Vertragstypus? Wie wird Besitz bei Grundstücken eigentlich definiert? Man kann ein Grundstück ja nicht einfach übergeben wie z.B. einen Stift oder irgendeine andere bewegliche Sache. Man sollte diese Fragen vielleicht mal klären. Ansonsten tappt man doch nur im Dunkeln. Edit: Noch eine kleine Frage bezüglich dieses Threads. Ab wann muss man eigentlich Nachweise bringen? Wenn man sich hier mal umschaut, findet man kaum Nachweise. Muss man für Aussagen wie "der e.v. ist eine juristische Person" schon Nachweise erbringen?
__________________
Und ihr werdet meine Stimme noch mal in euren Ohren hören Sollte ich mich beim Versuch, mich vor euch zu wehren, selber zerstören
Ich schreie es einfach heraus. Meine Welt ist gnadenlos Ich komm nicht raus - ein Geisterhaus Geändert von DieNervensäge (02.08.2010 um 19:58 Uhr) |
|
|
|
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|